Die Stadt Lüdenscheid verschickt die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026 später als in den Vorjahren. Hintergrund ist eine derzeit unklare Rechtslage infolge mehrerer Gerichtsentscheidungen.

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Um diese Abgaben geht es

Üblicherweise erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Beginn jedes Jahres einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben. In Lüdenscheid umfasst dieser Bescheid die Grundsteuer, die Gebühren für die Abfallentsorgung sowie die Gebühren für die Straßenreinigung.

Am Dienstag, 27. Januar, teilte die Stadt Lüdenscheid mit, dass sich der Versand der entsprechenden Bescheide in diesem Jahr verzögern wird: „Zum regulären Fälligkeitstermin am 15. Februar besteht daher keine Zahlungspflicht für die Grundbesitzabgaben.“ Das gelte auch für Bürgerinnen und Bürger, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen: „Eine Abbuchung erfolgt zu diesem Zeitpunkt nicht.“

Hintergrund: Urteile sorgen für Unsicherheit

Grund für die Verzögerung sind mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. „In diesen Entscheidungen wurden die von den Städten Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen im Rahmen der Anwendung differenzierender Hebesätze festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B als verfassungswidrig eingestuft. Denn laut dem Urteil verstoßen diese gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit“, erläutert die Lüdenscheider Stadtverwaltung und erklärt: „Auch wenn diese Entscheidungen keine unmittelbare rechtliche Wirkung für Lüdenscheid haben, ist die aktuelle Rechtslage noch nicht abschließend geklärt.“ Weder liege eine Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Arnsberg vor, noch sei absehbar, wie höhere Instanzen im Falle einer Berufung urteilen würden.

Vorsorgliche Entscheidung der Stadt

Um mögliche spätere Korrekturen der Bescheide sowie Widersprüche und Klagen zu vermeiden, hat sich die Stadt entschieden, den Versand der Grundbesitzabgaben-Bescheide zunächst zurückzustellen. „Mit diesem Vorgehen soll für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden“, so die Stadt weiter.

Aktuelle Hebesätze in Lüdenscheid

Im Zuge der Grundsteuerreform hatte der Rat der Stadt am 9. Dezember 2024 differenzierende Hebesätze beschlossen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze:

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 185 Prozent
  • Grundsteuer B für Wohngrundstücke: 883 Prozent
  • Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke: 1.766 Prozent

Nachholung voraussichtlich im Mai

Die Stadt geht derzeit nach eigenen Angaben davon aus, dass die Grundbesitzabgaben-Bescheide im zweiten Quartal 2026 versandt werden können. Die erste Zahlung, die ursprünglich im Februar fällig gewesen wäre, soll dann voraussichtlich im Mai 2026 nachgeholt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die entsprechenden Beträge vorsorglich einzuplanen.

Hundesteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert

Von der Verzögerung sind ausschließlich die Grundbesitzabgaben betroffen. Die Verwaltung betont: „Die Bescheide für die Hundesteuer und die Gewerbesteuer wurden bereits versandt. Diese Zahlungen sind wie gewohnt zum 15. Februar fällig.“