Vor dem Amtsgericht Lüdenscheid musste sich ein 37-jähriger Mann am Donnerstag, 22. Januar, wegen Unfallflucht und zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten – Taten, die er zu Prozessbeginn schließlich einräumt, und für die er eine achtmonatige Bewährungsstrafe erhält.

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Der aus Norddeutschland stammende Mann war wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Unfallflucht am 5. Oktober 2023 auf der Heedfelder Straße in Lüdenscheid angeklagt. Mit einem kurzen, aber deutlichen Geständnis begann die Verhandlung vor dem Amtsgericht: „Er ist gefahren, er hat den Unfall gebaut und er ist abgehauen, weil ihm klar war, was ihm blüht“, erklärte der Verteidiger im Namen seines Mandanten.

Fahrt ohne Führerschein endet mit Auffahrunfall

Der Angeklagte schilderte, warum er trotz fehlender Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war. Gemeinsam mit seiner Freundin habe er mit dem Zug nach Mannheim fahren wollen, um dort ein Auto abzuholen. Nach einem Streit sei die Freundin jedoch nicht zugestiegen. „Ich weiß, ich hätte einfach zurückfahren sollen“, sagte der 37-Jährige. Stattdessen setzte er die Fahrt allein fort – ohne gültigen Führerschein.

Auf der Heedfelder Straße in Lüdenscheid endete die Fahrt abrupt an einem Stauende. Der Wagen des Angeklagten prallte auf das Auto einer 44-jährigen Lüdenscheiderin, die mit ihrer Tochter unterwegs war. „Wir merkten, dass uns jemand aufgefahren ist“, schilderte die Frau im Zeugenstand.

Angeklagter macht zunächst Falschaussage

Beide Fahrer stiegen zunächst aus und vereinbarten, einige Meter weiter rechts anzuhalten. Als die Geschädigte ankündigte, die Polizei zu verständigen, ergriff der Angeklagte jedoch die Flucht. „Es war Panik“, erklärte er vor Gericht. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits dreimal einschlägig vorbestraft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Polizei kam dem Mann schnell auf die Spur, da sich die Geschädigte das Kennzeichen gemerkt hatte. Zunächst hatte der Angeklagte angegeben, sein Vater sei gefahren – eine Aussage, von der er im Prozess abrückte. „Ich möchte klarstellen, dass ich gefahren bin. Mein Vater war gar nicht dabei. Ich muss dafür geradestehen, was ich getan habe“, sagte der 37-Jährige. Der Richter merkte an, der Angeklagte habe Glück gehabt, dass sein Vater noch keine Aussage getätigt und sich dadurch wegen Falschaussage strafbar gemacht habe.

Selbstkritik und spätere Einsicht

Auf Nachfrage des Gerichts , warum er immer wieder ohne Fahrerlaubnis gefahren sei, erklärte der Angeklagte, er sei in wohlhabenden Verhältnissen aufgewachsen: „Ich konnte immer machen, was ich wollte. Ich habe immer gedacht, mir kann eh nichts passieren“, räumte er ein. Inzwischen habe sich seine Lebenssituation geändert. Er gehe einer gering bezahlten Arbeit nach und lebe teilweise vom Einkommen seiner Freundin.

Sein Verteidiger verwies darauf, dass der Mandant inzwischen eine MPU erfolgreich absolviert und seine Fahrerlaubnis zurückerlangt habe. Der Angeklagte selbst erklärte, er habe dabei viel gelernt und reflektiere sein Verhalten regelmäßig.

Bewährungsstrafe wegen Vorstrafen

Aufgrund der Vorstrafen sah das Gericht dennoch eine deutliche Strafe als erforderlich an. Der Richter verurteilte den 37-Jährigen wegen Unfallflucht sowie zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – vor und nach dem Unfall – zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung.