Martin Kastner als Fraktionsvorsitzender begründet: „Bereits vor einigen Jahren hat sich die SPD intensiv und nachdrücklich dafür eingesetzt vor Schulen/Kindergärten die Sicherheit der Kinder durch Tempo 30 zu erhöhen. Dies war z.B. auf der Kreisstraße K37 durch die damalige Rechtslage nicht möglich und wurde trotz hoher Zustimmung in Halver vom Kreis MK abgelehnt. Da sich nun die Rechtslage in die Richtung Sicherheit unserer Kinder auf Schulwegen und älterer Mitbürger geändert hat, möchte die SPD Fraktion erneut einen Antrag auf zeitweise Reduzierung der Geschwindigkeit auf innerörtlichen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen einbringen. Da sich Aussichten auf Erfolg zum Wohle der jüngsten und auch älteren Verkehrsteilnehmer durch die neue Gesetzgebung erheblich verbessert haben.“
Der Wunsch der SPD-Fraktion: Zwischen 7 Uhr und 17 Uhr soll zum Schutz von Schulkindern auf folgenden Straßen eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h gelten:
– B229 zwischen Falkenstraße und Kreisverkehr
– K37 durchgängig von der Von-Vincke-Straße ab Kreisverkehr einschließlich Kölner Straße bis Ortsausgang
– Marktstraße
Die SPD begründet ihren erneuten Vorstoß in diese Richtung mit einer Gesetzesänderung, die es nun möglich macht, auch auf „hochfrequentierten Schulwegen“ auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten. Auch wenn der Antrag in den entsprechenden Fachausschüssen und dem Halveraner Rat eine Mehrheit findet, gibt es noch eine große Hürde: Eine solche Anordnung muss von der Straßenverkehrsbehörde des Märkischen Kreises getroffen werden, die Stadt Halver hat hierauf keinen direkten Einfluss. Bisher wurden solche Anträge der Stadt Halver immer abgelehnt, berichtete Michael Brosch, der das Thema als Bürgermeister bereits an den Märkischen Kreis herangetragen hat.
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