„Die Beitragsstaffelung der Elternbeitragssatzung für die Betreuungsmaßnahmen besteht seit dem Jahr 2016. Die Kostentwicklung im Bereich der Lohn- und Sachkosten bei der OGS sowie bei den Betreuungsmaßnahmen 8 bis 2 erfordern eine Anpassung bei der Beitragsgestaltung. Bisher hat es keine Änderungen bei den Beiträgen gegeben, die jährlichen Kostensteigerungen seit dem Jahr 2016 haben keine Berücksichtigung gefunden“, heißt es in der Vorlage. Wie genau diese nun erfolgen soll, ist Bestandteil der Sitzung. Bevor aber über Elternbeiträge diskutiert wird, steht erst einmal die Besichtigung der Grundschule auf dem Programm.