Schüler-BAföG können grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler beantragen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.
Während schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs in der Regel förderungsfähig sind, gilt dies aber in den meisten Fällen nicht für die gymnasiale Oberstufe.
Keine Rückzahlung
Das Schüler-BAföG wird übrigens – ähnlich einem Stipendium – in voller Höhe als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der monatlichen Förderung für Schüler liegt zwischen 262 und 736 Euro.
Förderung rückwirkend nicht möglich
Das Sachgebiet „Grundsatzangelegenheiten, Teilhabe- und Förderleistungen“ der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises empfiehlt, entsprechende Anträge auf das Schüler-BAföG frühzeitig zu stellen: „Denn die Förderung erfolgt erst ab dem Monat, an dem ein unterschriebener Antrag vorliegt, nicht rückwirkend.“ Wer seine Dokumente bereits sechs bis acht Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres einreicht, profitiere in der Regel von kürzeren Bearbeitungszeiten.
Antrag online stellen
Am einfachsten ist der Antrag online auf den Weg ins Schwelmer Kreishaus zu bringen. Wer die Seite unter www.bafoeg-digital.de besucht, kann die notwendigen Daten Schritt für Schritt eingeben, Hilfsangebote inklusive. Wer die eID-Funktion des Personalausweises nutzt, spart sich zudem das Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden der Formulare. Nach der Abgabe kann der Bearbeitungsstatus zudem im persönlichen Account jederzeit eingesehen werden.
Alternativ ist es möglich, die erforderlichen Dokumente per E-Mail ([email protected]) einzureichen oder das BAföG-Kontaktformular auf der Website des Ennepe-Ruhr-Kreises (www.en-kreis.de) zu nutzen. Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke finden Interessierte unter www.bafög.de.
Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung zur Verfügung. Sie sind erreichbar unter den Telefonnummern 02336/932217 und 932256.