Der Ennepe-Ruhr-Kreis ruft Schülerinnen und Schüler dazu auf, Anträge für das Schüler-BAföG für das Schuljahr 2025/26 möglichst frühzeitig zu stellen.
"Die finanzielle Unterstützung wird nur ab dem Monat gewährt, in dem ein unterschriebener Antrag vorliegt – rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich", darauf weist die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises in einer Mitteilung vom 9. Juli hin.
Voraussetzungen und förderfähige Schulformen
Ein Anspruch auf Schüler-BAföG hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Schulform und dem Einkommen der Eltern. Förderfähig sind insbesondere schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die zu einem Berufsabschluss führen, sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs. Die gymnasiale Oberstufe wird in der Regel nicht gefördert. Voraussetzung für die Bearbeitung ist ein vollständig ausgefüllter Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen.
Digitale Antragstellung bevorzugt
Empfohlen wird die Nutzung des Online-Portals www.bafoeg-digital.de, das eine schrittweise Erfassung der Daten und begleitende Hilfsangebote bietet. Alternativ können die Unterlagen per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Die benötigten Formulare sind auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises unter www.en-kreis.de verfügbar.
Für telefonische Auskünfte steht die kostenlose BAföG-Hotline unter 0800/2236341 zur Verfügung. Das BAföG-Team der Kreisverwaltung ist zudem unter den Nummern 02336/932217 und 02336/932256 erreichbar.
Hinweise zur Abgrenzung und zum Bürgergeld
Das Schüler-BAföG ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und ausschließlich für schulische Ausbildungen gedacht ist. Für ein Hochschulstudium ist das Studierendenwerk zuständig, für betriebliche Ausbildungen die Agentur für Arbeit mit der Berufsausbildungsbeihilfe. Schülerinnen und Schüler, die Bürgergeld beziehen, werden gebeten, das Jobcenter EN über ihren BAföG-Antrag zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.