Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung am Mittwoch, 28. Januar, haben die Mitglieder entschieden, dem Rat eine aktualisierte Fassung der Stellplatzordnung vorzuschlagen.
Über diese wurde in der vorletzten Sitzung des Ausschusses bereits ausführlich beraten. Die Verwaltung hatte daraufhin angekündigt, die damals beschlossenen Änderungswünsche in die neue Stellplatzsatzung mit einfließen zu lassen. In der Zwischenzeit fand die Kommunalwahl statt, der Ausschuss ist zum Teil neu besetzt worden.
Fahrradstellplätze werden erweitert
Ralf Meyer von den Grünen merkte an, dass die Fahrradstellplätze im Vergleich zur Musterstellplatzsatzung des Landes Nordrhein-Westfalen zu klein seien. Während in der Mustersatzung mit 1,5 Quadratmetern gerechnet wird, setze die Stadt Kierspe lediglich 1,33 Quadratmeter an. Zudem ergänzte er, dass jeder elfte Stellplatz doppelt so groß sein sollte, um Lastenräder oder Fahrräder mit Kinderanhängern unterzubringen. Diese Änderungen wurden mit 11 Stimmen in die nächste Fassung mit aufgenommen.
Peter Christian Schröder, Fraktionsvorsitzender der FWG, appelierte im Anschluss daran, das Rundungsverfahren im Vergleich zur Fassung von 2019 nicht zu ändern. Aktuell gilt noch, dass auf ganze Zahlen aufzurunden ist, wenn Nachkommastellen bei der Berechnung der notwendigen Stellplätze herauskommen. In der neuen Fassung soll kaufmännisch gerundet werden — Dezimalstellen bis zu einem halben Parkplatz werden abgerundet. Erst wenn mehr als ein halber Parkplatz berechnet wird, muss dieser wirklich gebaut werden. Diese Idee fand jedoch lediglich bei der FWG und bei den Grünen Anklang und wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die zweite Anmerkung aus Reihen der FWG kam von Nico Howorka. Er bezog sich auf eine Ausnahmeregel, wenn auf dem Grundstück selbst nicht ausreichend Stellplätze geschaffen werden können. Howorka formulierte es jedoch bewusst nicht als Antrag, sondern positionierte sich mit seiner Anmerkung zu diesem Thema.
Gemäß der Stellplatzsatzung ist es in Ausnahmefällen möglich, sich von diesem Parkplatz "freizukaufen". Dafür wird die Zahlung von 80 Prozent der Kosten, die es die Stadt kostet, einen Parkplatz zu errichten, fällig. Howorka merkte dazu an, er "halte es für ein bisschen gering. Ich würde das ganze auf 150 Prozent festsetzen. Wenn ich bauen würde, würde ich das sofort in Anspruch nehmen. Für das Geld bekomme ich auf meinem Grundstück keinen Stellplatz hin." Lars Feltens, Fachbereichsleiter Bauen und Planen, erklärte dazu: "In den letzten vier Jahren ist mir kein Fall bekannt, wo das vorgekommen ist." Er machte deutlich, dass die Grenzen für diese Ausnahmen sehr eng gefasst sind.
Information an den Ausschuss
Auch zu den Ausnahmen von der Stellplatzsatzung gab es eine Anmerkung. Ralf Erlhöfer von der CDU wünschte sich, dass der Ausschuss im Anschluss an diese Entscheidung der Verwaltung informiert werde. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Holger Scheel betonte er explizit, dass die Entscheidung weiterhin als laufendes Geschäft der Verwaltung nicht in den politischen Gremien gefällt werden soll und diese lediglich im Nachgang informiert werden sollen. "Ich möchte da keine Mauschelei unterstellen, aber es bringt Transparenz." Diese Änderung wurde einstimmig mit einer Enthaltung ebenfalls angenommen.
Am Ende der Beratungen empfahl der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung die neue Stellplatzsatzung mit den in der Sitzung getroffenen Änderungen einstimmig an den Rat. Dieser tagt das nächste Mal am 10. Februar.
Ebenfalls interessant:











