Das Lkw-Durchfahrtsverbot kommt – die konkreten Pläne dazu stellte die Stadtverwaltung in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwochnachmittag, 10. Mai, vor. Ab dem 10. Juni sollen alle nötigen Vorbereitungen auf das Verbot umgesetzt worden sein – bis es soweit ist, wartet noch allerhand bürokratische Arbeit.
„Das Durchfahrtsverbot bezieht sich auf alle Lkw-Fahrten, die eine Entfernung vom ersten Beladeort bis zum Zielort von mehr als 75 Kilometern haben. Fahrten über 75 Kilometer sind lediglich dann zulässig, wenn diese einen Quell- und oder Zielbezug im Stadtgebiet Lüdenscheid haben“, sieht die Verordnung vor. Nicht zulässig seien Transportwege von mehr als 75 Kilometern aus den umliegenden Kommunen, so die Deutung der Rechtslage durch das Bundesverkehrsministerium.
Ausnahmeregelungen pauschal und mit Härtefall
An dieser Stelle aber soll eine Ausnahmeregelung greifen, entschieden Kreispolizeibehörde und Märkischer Kreis. Diese Ausnahmen gelten demnach insbesondere für die umliegenden Kommunen (Schalksmühle, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Herscheid, Altena, Werdohl und Nachrodt-Wiblingwerde), „weil die Anschlussstellen der A45 in Lüdenscheid für diese Gemeinden vergleichbare Bedeutung haben“. Betriebe aus diesen Kommunen können daher Ausnahmegenehmigung beantragen, die pauschal unter die oben genannte Regelung fallen.
Nicht pauschal, also nur mit Begründung, gibt’s diese Ausnahmeregelung für Betriebe außerhalb dieser Kommunen. In ihrem Antrag müssen sie dann ihr Anliegen und die besondere Härte des Durchfahrtverbots für ihr Unternehmen darlegen, sieht die Verordnung weiter vor.
Der digitale Link zur Beantragung für die Betriebe ist noch nicht aktiv, man wolle aber „möglichst schnell und unkompliziert“ Klarheit schaffen – die Bearbeitung muss, Stand heute, dann innerhalb eines knappen Monats erfolgen.
Die Stadt Lüdenscheid erklärt die Umsetzung als „Zwiebelschalen-Modell“. „Die erste Zwiebelschale sind die direkten Nachbarkommunen von Lüdenscheid, für die wir eine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilen werden. In die zweite Zwiebelschale fallen Unternehmen und ihre Lkw aus Kommunen, die nicht direkt an Lüdenscheid angrenzen. Für diese wird es ebenfalls die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen geben, allerdings nur auf Grund der Darlegung der besonderen Härte.
Zehn Minuten Kontrolle pro Lkw
Kontrolliert werden soll das Lkw-Durchfahrtsverbot mithilfe der Polizei. Die Anordnung werde „die Polizei mit massiven Kontrollen flankieren“, teilt das Brückenbauer-Büro mit. Um den personellen Mehraufwand seitens der Behörde zu decken, habe man beim NRW-Innenministerium zusätzliche Polizeikräfte angefordert. „Das Innenministerium hat die Erhöhung der Polizeikräfte bisher noch nicht bestätigt“, wird der derzeitige Stand des Antrages wiedergegeben.
Um die Berechtigung eines jeden Lkw vor der Einfahrt nach Lüdenscheid zu kontrollieren, sollen sogenannte Kontrollpunkte eingerichtet werden – an den Autobahnabfahrten Nord, Mitte und Süd. Jeder Lkw, so sehen es die Planungen vor, der unberechtigt einfährt, könne direkt wenden bzw. direkt auf die Autobahn zurückgeführt werden – hier einzusehen. Die Kontrolle eines Lkw werde rund zehn Minuten dauern.
Vom Lkw-Durchfahrtsverbot ebenfalls betroffen ist der Lüdenscheider Ortsteil Brügge. Eine Umleitung über die Volmestraße ist somit nicht mehr möglich.
Eine regionale Beschilderung, die auf das Verbot hinweist, soll seitens Straßen.NRW bis zum 10. Juni erfolgen. Eine weitreichende Beschilderung erfolge mithilfe der Autobahn GmbH ab den Kreuzen Westhofen und Olpe.
„Ein Balanceakt und ein Kompromiss“
Die Stadt teilt mit, das Lkw-Durchfahrtsverbot sei „ein Balanceakt und ein Kompromiss“. Weiter heißt es: Der Kompromiss besteht in einer Abwägung: Auf der einen Seite die mehr als berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die an der Umleitungsstrecke wohnen und seit mehr als einem Jahr massiv unter Lärm und Dreck leiden müssen und den gerade noch zumutbaren Umwegen für unsere heimischen Logistikfirmen und den vielen Unternehmen in unserer Region, die auf Lieferungen und den Abtransport ihrer Waren angewiesen sind, auf der anderen Seite. Darüber hinaus sind wir uns natürlich auch unserer Verantwortung gegenüber unseren Nachbarkommunen bewusst.“
Die Stadt Lüdenscheid habe „ein großräumiges Durchfahrtsverbot über die Autobahnen bevorzugt“. Doch diese Option sei weder politisch noch juristisch umsetzbar gewesen. Mit dem kommenden Durchfahrtsverbot gehe die Stadt Lüdenscheid an die Grenze dessen, was aktuell möglich ist, teilt sie mit. Gleichzeitig verbiete es sich, das kommende Durchfahrtsverbot „aufzuweichen“, „weil der sonst hoffentlich eintretende Effekt der Entlastungen an der Umleitungsstrecke für die Anwohnerinnen und Anwohner kaum mehr zu spüren sein wird.“