Zum Bericht „Auto streift Fahrrad — 13-Jähriger leicht verletzt, Fahrer flüchtet“ erreichte die Redaktion am Montag, 16. Februar, folgender Leserbrief von Ralf Schiwotz, Sprecher des ADFC Lüdenscheid:
„Man kann nur von großem Glück reden, dass die physischen Schäden des von einem Pkw gestreiften radelnden Jugendlichen auf der Parkstraße begrenzt blieben. Verkehrssicherheit darf aber nicht Glückssache sein.
Als ADFC Lüdenscheid sehen wir, ebenso wie der übergeordnete ADFC Bundesverband, sogenannte Schutzstreifen für den Radverkehr kritisch. Dies begründet sich auch durch Untersuchungen der Unfallforschung:
https://www.adfc.de/neuigkeit/sicherheit-von-radfahrstreifen-und-schutzstreifen
Wir haben leider bislang nicht beobachten können, dass die Polizei Lüdenscheid die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Überholabstand zu Radfahrenden von innerorts 1,50 m kontrolliert.
Erschwerend kommt hinzu, dass bei den Schutzstreifen der Parkstraße empfohlenen Breiten und Abstände zu längsseits der Fahrbahn parkenden Autos auf der Parkstraße nicht gegeben sind. Hierdurch bestehen Risiken durch sogenannte Dooring-Unfälle, wenn Personen unbedacht die Fahrzeugtür öffnen, ohne den rückwärtigen Radverkehr zu beachten. Daher rät auch der ADFC Bundesverband zu einem Radfahr-Abstand von etwa 1 m, entsprechend einer Autotür, zu parkenden Autos. Die Unfallforschung der Versicherer empfiehlt: 'Bei Radfahr- und Schutzstreifen sollten verbindlich Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75 m zum ruhenden Verkehr markiert werden.' Trennstreifen befinden sich zwischen Schutzstreifen und parkenden Autos.
Gerade jetzt bei der Ausgestaltung des Lüdenscheider Mobilitäts- und Radverkehrskonzepts appellieren wir dringend, diese Aspekte zu berücksichtigen. Schutzstreifen können nur eine Behelfslösung sein und bieten nicht den Schutz und die Vorteile der Entzerrung des Verkehrs wie Radwege."
Der Leserbrief bezieht sich auf den Artikel „Auto streift Fahrrad – 13-Jähriger leicht verletzt, Fahrer flüchtet" vom 15. Februar 2026.
Für den Inhalt des Leserbriefs ist der Verfasser verantwortlich.









