„In den vergangenen 75 Jahren hat sich das Grundgesetz als stabiler Rahmen für das Entstehen und Bestehen der Bundesrepublik erwiesen. Mit der Beflaggung am Kreishaus und an den Rathäusern wollen auch die Verwaltungen im Ennepe-Ruhr-Kreis an dieses ganz besondere Jubiläum für unser Land und unsere Staatsform erinnern“, erklärt Landrat Olaf Schade zum Jubiläum des Gesetzes, das – wie er betont – „das Fundament für ein freiheitliches, friedliches und demokratisches Zusammenleben, für Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit war, ist und sein wird.“

Verkündung am 23. Mai 1949
Mit Blick auf die Grundgesetzgeschichte erinnert der Landrat daran: „Nach zum Teil heftigen Debatten über die Lehren, die aus dem Scheitern der Weimarer Republik, dem Dritten Reich und dem Zweiten Weltkrieg zu ziehen seien, wurde der Entwurf des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. Als Datum wurde seinerzeit sehr bewusst der Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht gewählt. Verkündet wurde das Grundgesetz dann am 23. Mai 1949 – also genau vor 75 Jahren.“
Landrat erinnert an demokratische Persönlichkeiten aus EN-Kreis
Für Olaf Schade ist dieser Geburtstag in jedem Fall ein Grund zum Feiern: „Darüber hinaus bietet er auch die Gelegenheit, um auf einige herausragende demokratische Persönlichkeiten aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis hinzuweisen.“
Hierzu zählt er den 1899 unweit des Schwelmer Kreishauses geborenen ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann, der 1974 auch die Rede zum 25-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes im Bundestag gehalten hatte. Ebenso nennt Schade den Hattinger Nikolaus Groß, die Sprockhövelerin Mathilde Anneke und Walter Freitag, Landrat von 1946 bis 1949 und Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
„Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten“
Angesichts von Krieg in Europa und Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch Rechts- und Linksextremisten sowie religiöse Fanatiker mahnt Schade aber auch zur Wachsamkeit und ebenso friedlichen wie nachdrücklichen Wehrhaftigkeit: „Es war und ist die Aufgabe einer jeden Einzelnen und eines jeden Einzelnen, Verfassungsfeinden entschieden entgegenzutreten und damit unser Grundgesetz zu schützen. Erfreulicherweise haben auch sehr, sehr viele Bürgerinnen und Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises erkannt, wie notwendig dies gerade in den letzten Monaten gewesen ist und sind deutlich sichtbar für unsere Demokratie auf die Straße gegangen“, würdigt Schade dieses Engagement.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster habe in diesem Zusammenhang Mitte Mai ein deutliches juristisches Zeichen gesetzt. Wie von vielen Demokratie-Demonstranten zum Ausdruck gebracht, gebe es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien. Die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten sei daher rechtens.