Der mit Abstand häufigste Grund für Post von der Kreisverwaltung war auch im vergangenen Jahr wieder mangelnde Sorgfalt beim Versicherungsschutz: 3758 (2022: 3681) Personen waren beim Bezahlen der Versicherungsprämie zu nachlässig – und fielen auf.
„Grundsätzlich ist beim Anmelden des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen“, so Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes. Der vorgeschriebene Versicherungsschutz bestehe aber natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Rechnungen auch beglichen würden. Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das Straßenverkehrsamt fordert die Halter auf, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen.
„Alles andere als ein Kavaliersdelikt“
„Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat“, macht Völker unmissverständlich deutlich.
Weitere Gründe für die Androhung einer Zwangsstilllegung waren unter anderem unterlassene Änderungen in den Fahrzeugpapieren (1537 Fälle), festgestellte Mängel am Fahrzeug (1513) und nicht gezahlte Steuern (259).
Persönlicher Besuch wirkt Wunder
Weil Fahrzeughalter trotz schriftlicher Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, wurden die Außendienstmitarbeiter der Kreisverwaltung in 1031 Fällen dann mit der zwangsweisen Stilllegung beauftragt. Erfahrungsgemäß wirke der persönliche Besuch häufig Wunder, so die Kreisverwaltung: „Nur in einem von zehn Fällen wird am Ende tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen entfernt.“









