Es sind noch 70.000 Euro da, die im Rahmen der LEADER-Förderung für Kleinprojekte verwendet werden können. Der Verein „Regionalentwicklung Oben an der Volme“ ruft daher zum zweiten Mal in diesem Jahr Kommunen, Vereine, Einzelpersonen und Personengesellschaften auf, sich mit einem förderwürdigen Projekt um die Mittel zu bewerben, solange sie verfügbar sind. Denn: Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 1. Dezember diesen Jahres abgeschlossen sein.
Darum geht’s
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Oben an der Volme kann in 2022 (wie auch bereits in 2020/21) ein regionales Budget des Landes für Kleinprojekte beantragen, das durch Mittel der Oben an der Volme-Kommunen um weitere zehn Prozent ergänzt wird. Dieses Budget wird anteilig an die Projektträger weiterleitet.
Förderfähig ist ein Projekt, wenn …
- es investiv ist (also eine Baumaßnahme oder eine Anschaffung) oder
- digitale Lösungsansätze zur Zielerreichung nutzt bzw. die Schaffung von Digitalisierungsansätzen selbst zum Ziel hat,
- sich in die Zielsetzungen der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Oben an der Volme einordnen lässt (zum Download unter www.leader-obenandervolme.de)
Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, natürliche Personen und Personengesellschaften.
Für die Einreichung einer Projektidee sind bis spätestens 9. Juli folgende Unterlagen einzureichen:
- Eine Projektskizze, die Inhalt und Ziele des Kleinprojekts beschreibt,
- Ein Kostenplan mit den zu fördernden Kostenbausteinen auf Grundlage von Angeboten/Preisabfragen und
- mindestens ein Angebot bzw. eine Preisabfrage pro Kostenposition zur Plausibilisierung des Kostenplans.
Für die Erstellung von Projektskizze und Kostenplan sind Vorlagen unter www.leader-obenandervolme.de (Reiter „Mitmachen“, Rubrik “Kleinprojekte“) zum Download zu finden.
Die Unterlagen sind digital an das Regionalmanagement Oben an der Volme per Mail an [email protected] zu richten. Es wird darum gebeten, vor Einreichung von Projektunterlagen zunächst das Regionalmanagement Oben an der Volme zu kontaktieren, um die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projektidee abzufragen.
Das Prozedere
Kleinprojekte werden mit 80 Prozent gefördert. Der Eigenanteil des Projektträgers liegt bei 20 Prozent. Die Abrechnung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Das heißt, der Projektträger finanziert die Maßnahme vor.
Die Projekte werden der Lokalen Aktionsgruppe zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Bewertung der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage objektiver Bewertungskriterien, die auf https://www.leader-obenandervolme.de/ einsehbar sind.
Liegt ein positiver LAG-Beschluss für ein Projekt vor, wird mit dem Projektträger als „Untermaßnahmenträger“ ein Weiterleitungsvertrag mit der LAG Oben an der Volme geschlossen. Mit Unterzeichnung des Vertrags kann die Umsetzung des Kleinprojekt starten und mögliche Aufträge können vergeben werden. Die Maßnahme muss bis spätestens zum 1. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Zu beachten ist, dass Projektträger für die Dauer der jeweiligen Zweckbindungsfrist für die geförderte Maßnahme verantwortlich sind. Das bedeutet, dass die Pflege sicherzustellen ist oder bei Beschädigung eine Instandsetzung erfolgen muss. Die Zweckbindungsfrist ab Fertigstellung/Lieferung/Erwerb beträgt bei Baumaßnamen 12 Jahre, für technische Geräte oder Maßnahmen 5 Jahre und bei EDV-Ausstattung 3 Jahre.









