Heike Esken, Vorsitzende des Presbyteriums, stellte im Gespräch mit LokalDirekt klar, dass die Evangelische Kirchengemeinde Halver Eigentümer des Grundstücks am Bächterhof sei. Über eine Vermarktung des Grundstückes entscheide das Presbyterium als Vorstand der Gemeinde. „Natürlich sind wir mit der Stadt im Gespräch, aber grundsätzlich ist es unser Grundstück und bisher gibt es keine Interessenten.“ Weiter führt Sie aus, dass man, da man die Situation kenne, aktuell auf eine aktive Vermarktung verzichtet habe. Anfang des kommenden Jahres werde sich dies jedoch ändern, denn aktuell kostet das Grundstück der Gemeinde Geld, ohne etwas einzubringen – in Zeiten knapper Kassen auch bei den Kirchen ein Umstand, den die Gemeinde gerne vermeiden möchte.
Zudem erklärt Esken: „Das Grundstück ist Pfarrvermögen, es darf nur in Erbpacht vergeben werden.“ Das bedeutet, dass Eigentümer des Grundstücks weiterhin die evangelische Kirche bleiben würde. Sie vergibt, gemäß Kirchenrecht, üblicherweise für 99 Jahre sämtliche Nutzungsrechte an dem Grundstück. Für diese Zeit ist durch den Bauherrn, dem das Gebäude gehört, ein so genannter Erbbauzins an die Gemeinde zu zahlen. Dieser beträgt bei Wohnbebauung laut der evangelischen Landeskirche üblicherweise drei bis fünf Prozent des Bodenrichtwertes, bei Geschäftsbebauung mindestens fünf Prozent.
Sollte sich ein Bauherr für das Grundstück finden, muss dieser jedoch zuerst das aktuelle Bestandsgebäude abreißen. Aktuell steht auf dem Gelände am Bächterhof noch die ehemalige Kindertagesstätte „Pusteblume“.
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