„Wer bei den Suchergebnissen zu sorglos auf angezeigte Links klickt, landet in vielen Fällen nicht auf der offiziellen Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises, sondern bei Angeboten privater Dienstleister. Und wer diese nutzt, muss neben den amtlichen Gebühren mit weiteren Ausgaben rechnen“, mahnt der Kreis zur Vorsicht.
Ein Wappen sagt nichts aus
Um den Eindruck zu erwecken, offiziell zu sein oder zumindest mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, würden einige Anbieter auch nicht davor zurückschrecken, die Wappen von Kommunen ohne Genehmigung auf ihren Seiten zu verwenden: „Davon sollte sich allerdings niemand irritieren lassen“, so die Kreisverwaltung.
Amtliche Online-Dienstleistungen
Allen, die zusätzliche Ausgaben vermeiden und sich unnötigen Ärger ersparen wollen, sei geraten auf Suchmaschinen zu verzichten: „Wenn Sie sich über Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes informieren und sie online nutzen möchten, tippen sie die Internetadresse der Kreisverwaltung – also www.enkreis.de – direkt in den Browser ein.“ Von der Startseite aus führt die Eingabe des Suchbegriffes „Kfz“ dann auf die „amtlichen“ Seiten zum Thema.
Wer diese aufmerksam liest, stellt übrigens fest: Es spart Geld, wenn man auf den persönlichen Gang zum Amt verzichtet und über die „Originalseiten“ die Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes in Schwelm vom heimischen Rechner aus in Anspruch nimmt.
Beispiele: Die Außerbetriebsetzung im Amt schlägt mit 15,90 Euro zu Buche, online gibt es sie für 2,10 Euro, bei Adressänderungen lauten die Preise 10,20 Euro zu 4,30 Euro, bei Neuzulassungen fabrikneuer Fahrzeuge 30 Euro gegenüber 12,80 Euro und das Umschreiben aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des Kennzeichens gibt es für 23,60 Euro oder für 9,90 Euro.
Online zulassen und direkt losfahren
Auch auf eine Neuerung in der seit Herbst 2023 geltenden Verordnung weist die Kreisverwaltung hin: „Wer sein Fahrzeug online zulässt, kann unmittelbar und mit ungestempeltem Kennzeichen losfahren.“ Als Nachweis für das ordnungsgemäße Anmelden muss in diesen Fällen lediglich der vorläufige Zulassungsnachweis ausgedruckt und am Fahrzeug sichtbar angebracht werden. Gültig ist dieser zehn Tage, die fehlenden Plaketten und Dokumente erhalten Fahrzeughalter per Post.