Die Landesregierung NRW hat den Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2026 beschlossen. Dieser sieht eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse für die Kommunen auf einen neuen Rekordwert von 16,45 Milliarden Euro vor – das sind rund 684 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Auch Plettenberg profitiert davon, doch Kämmerer Jannik Brinkmann ist weit davon entfernt, Entwarnung für den städtischen Haushalt zu geben.
Laut einer Mitteilung des heimischen Landtagsabgeordneten Matthias Eggers (CDU) könnte Plettenberg im nächsten Jahr eine Schlüsselzuweisung in Höhe von rund 6,72 Millionen Euro erhalten. Das wären rund 2,45 Mio. Euro mehr als 2025. Hinzu kommen Pauschalen, die jede Stadt erhält, unabhängig von ihrer Steuerkraft. Hierzu zählen die allgemeine Investitionspauschale sowie zweckgebundene Mittel, etwa für die Unterhaltung von Infrastruktur, Schulen oder Sportstätten.
Für Stadtkämmerer Jannik Brinkmann ist das kein Grund zu Freudensprüngen. „An der prekären finanziellen Lage der Stadt ändert sich nichts“, so Brinkmann auf Nachfrage von LokalDirekt. Der Einbruch der Gewerbesteuer in der Stadt Plettenberg gegenüber Vorjahren sei dramatisch. Das führe dazu, dass im kommenden Jahr eine höhere Schlüsselzuweisung als bislang planerisch berücksichtigt zu erwarten sei.
Fehlbeträge summieren sich bis 2028 auf 50 Millionen Euro
Es bleibe aber festzuhalten, dass sowohl die Schlüsselzuweisungen als auch die Investitionspauschalen und sonstigen Steueranteile zwar wichtige Bestandteile der städtischen Haushaltswirtschaft darstellten, in ihrer Höhe aber unzureichend seien. Brinkmann weist darauf hin, „dass die im Haushaltsplan 2025 ausgewiesenen Fehlbeträge sich auf 8,626 Mio. Euro (2025), 14,507 Mio. Euro (2026), 14,053 Mio. Euro (2027) und 14,009 Mio. Euro (2028) und damit auf in Summe insgesamt deutlich über 50 Mio. Euro in gerade einmal vier Jahren summieren“.

Die Investitionspauschale habe keinen direkten Einfluss auf den Ergebnishaushalt, da sie ausschließlich investiv zu veranschlagen sei, erläutert Brinkmann gegenüber LokalDirekt. „Das unzureichende Niveau dieser Pauschale sieht man bereits an den im Haushalt 2025 veranschlagten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 27,9 Mio. Euro, denen rund 6,7 Mio. Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und u. a. auch die allgemeine Investitionspauschale in Höhe von rund 2 Mio. Euro gegenüberstehen.“
Jannik Brinkmann schließt sich daher der Kritik der kommunalen Spitzenverbände an, dass die Dotierung des Finanzausgleichs ganz offensichtlich unzureichend sei: „Eine Linderung der eklatanten kommunalen Finanznot ist so nicht absehbar.“
Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) regelt jedes Jahr die Verteilung der Finanzmittel des Landes an die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Grundlage sind dabei die Steuerkraft und die Einwohnerzahl der Kommunen – wer über die Steuereinnahmen weniger Einnahmen zu erwarten hat, erhält (mehr) Unterstützung aus dem Finanzausgleich.
Neben den Schlüsselzuweisungen sieht das Gemeindefinanzierungsgesetz auch Pauschalen vor, die jede Stadt erhält – unabhängig von ihrer Steuerkraft. Hierzu zählen die allgemeine Investitionspauschale sowie zweckgebundene Mittel, etwa für die Unterhaltung von Infrastruktur, Schulen oder Sportstätten.