Die Frau im Amtsgericht Lüdenscheid fühlt sich am Montag, 2. Februar, sichtlich unwohl in ihrer Position. Für die 32-Jährige ist es das erste Mal, dass sie Angeklagte ist. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr zweifachen Betrug zu Lasten des Jobcenters vor.
Zusammen mit ihrem inzwischen ehemaligen Lebensgefährten und den vier gemeinsamen Kindern bildet die Frau im Jahr 2024 eine Bedarfsgemeinschaft in einer Wohnung in Lüdenscheid. Die Familie lebt von Sozialleistungen, also Bürgergeld. Einen Teil des Januars und Februars sowie im Juli geht der Lebensgefährte der 32-Jährigen einer Beschäftigung nach. Das hätte die Angeklagte als Antragstellerin dem Jobcenter melden müssen. Laut Anklage hat sie das jedoch nicht getan. Die Arbeit des Mannes kam erst durch Datenabgleiche im April und August ans Licht.
Zu ihrer Verteidigung trägt die Lüdenscheiderin im Gericht am Montag, 2. Februar, vor, beide Male davon ausgegangen zu sein, ihr Lebensgefährte sei unentgeltlich im Rahmen von Probearbeiten beschäftigt. Sie habe nie Gehaltsabrechnungen gesehen: „Ich war oft getrennt von ihm. Wenn er betrügt (fremdgeht), betrügt er. Ich habe ihm so oft verziehen und noch eine Chance gegeben wegen der Kinder." Vor etwa einem Jahr habe sie sich aber endgültig von ihm getrennt.
Bezüglich seiner Arbeit im Juli 2024 habe sie nur zufällig mitbekommen, dass er Geld dafür bekommen hatte, sagt die 32-Jährige. Ihr damaliger Lebensgefährte sei krank gewesen und habe sie daher zu seiner Firma geschickt, um einen Umschlag mit 525 Euro samt Quittung für ihn abzuholen, berichtet die Frau. Noch am selben Tag habe sie die Quittung beim Jobcenter abgegeben. Den genauen Tag wissen sie nicht mehr, so die Angeklagte. Insgesamt hatte sie 453,77 Euro zu viel vom Jobcenter erhalten.
Zwei Sachbearbeiterinnen vom Jobcenter erklären im Zeugenstand, dass ihnen keine Quittung vorliege, der Großteil der Überzahlung inzwischen aber durch Verrechnung mit laufenden Bürgergeldzahlungen beglichen sei.
Nach der Beweisaufnahme fasst der Richter zusammen: „Es war ein Auf und Ab in der Beziehung." Die Angeklagte sei nicht vorbestraft, der Großteil zurückerstattet. Auch dem Vorsitzenden entgeht nicht, dass es unangenehm für die 32-Jährige ist, vor Gericht zu sitzen. Er stellt das Verfahren schließlich ein. Mit dem Prozess sei die Lüdenscheiderin gestraft genug und die Beträge seien jeweils nicht so hoch.







