Ein rumänischer Staatsbürger, der seit 2015 in Deutschland lebt, musste sich am Montag, 2. Februar, am Amtsgericht Lüdenscheid wegen des Vorwurfs verantworten, Lebensmittel gestohlen und dabei einen Mitarbeiter verletzt zu haben.
Der Angeklagte hat keinen Beruf erlernt und ist aufgrund seiner unsicheren Sprachkenntnisse froh, bei einem Bekannten einen Fahrerjob bekommen zu haben. Allerdings kann der 31-Jährige mangels Aufträgen nicht durchweg arbeiten. Immer wieder kommt es zu Phasen, in denen der Dreifachvater kein Geld verdient. So auch Anfang 2023. Mal wieder sitzt der Mann ohne Job zu Hause. Seine Familie hat Hunger, er kein Geld für Lebensmittel.
Also geht er am 4. Januar 2023 mit einem Mittäter zu Netto am Vogelberger Weg in Lüdenscheid. Er lässt Lebensmittel und Süßigkeiten in einem Rucksack verschwinden und überreicht diesen dann seinem Begleiter. Gemeinsam passieren sie, ohne zu bezahlen, den Kassenbereich. Ein Mitarbeiter spricht die Diebe an, kann ihnen den Rucksack wegnehmen. Die Männer fliehen. Auf dem Parkplatz springt der 31-Jährige in sein Auto und fährt los. Der Mitarbeiter stellt sich ihm in den Weg und der Flüchtige hält auf ihn zu. Der Mitarbeiter geht schließlich zur Seite und wird vom Außenspiegel an Brust und Oberarm getroffen. Zu mehr als einem kurzen Kontaktschmerz kommt es durch die Berührung glücklicherweise nicht. Dennoch findet sich der 31-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlichen Diebstahls auf der Anklagebank des Amtsgerichts Lüdenscheid wieder.
„Es waren Essen und Süßigkeiten für die Kinder. Es sollte für ein paar Tage reichen", erklärt der Mann aus der Nähe von Lüneburg. „Er hatte zu der Zeit keinen Job und damit kein Geld. Da hat er sich zu der Tat hinreißen lassen", ergänzt der Verteidiger. Der Mitarbeiter und damit der Geschädigte erscheint trotz Ladung nicht als Zeuge zum Prozess. Es scheint dem Mann offenbar nicht viel an einer Bestrafung des Angeklagten zu liegen, schlussfolgert die Vertreterin der Staatsanwaltschaft aus dem Fernbleiben. Er sei auch nicht verletzt worden, bemerkt der Richter. Beides spricht für den Angeklagten. Gegen ihn sprechen hingegen vier Vorstrafen wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung.
Am Ende verurteilt der Richter den Mann zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung mit der Auflage, Kontakt zu einem Bewährungshelfer aufzunehmen. Übrigens: Den Mittäter will der Angeklagte aus Angst vor Repressalien nicht preisgeben.







