Vier Prozent aller Menschen im Alter über 66 Jahre im Märkischen Kreis bezogen 2024 Grundsicherung im Alter. Das geht aus der jüngsten Statistik von IT.NRW, dem Statistischen Landesamt NRW, hervor. Damit liegt der Märkische Kreis mit dem Kreis Unna an der Spitze der südwestfälischen Kreise. Übertroffen wird der Wert mit 4,3 Prozent lediglich vom benachbarten Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Quote von vier Prozent ist zudem für die heimische Region die höchste seit 2015. Der niedrigste Wert wurde mit 3,0 Prozent im Jahr 2016 notiert.
Überregionale Nachrichten
Spitzenwert im Kreis Olpe
Bei der aktuellen Untersuchung des Landesamtes schneidet der Kreis Olpe mit einer Quote von 2,5 Prozent am besten unter den Kreisen in Südwestfalen und sogar landesweit ab, gefolgt vom Hochsauerlandkreis mit 3,4 Prozent, den Kreisen Siegen-Wittgenstein sowie Kreis Soest mit jeweils 3,7 Prozent und, wie erwähnt, dem Märkischen Kreis sowie dem Kreis Unna mit jeweils 4,0 Prozent.
Ländlicher Raum besser als Metropolen
Bei der Untersuchung des Statistischen Landesamtes sind die Werte im ländlichen Raum besser als in den städtischen Metropolen. Überdurchschnittlich hohe Quoten finden sich vor allem dort, wo bei angespannten Wohnungsmärkten oft vergleichsweise hohe Wohnkosten anfallen. Dadurch reichen häufiger die Alterseinkünfte der Menschen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken.
Mehr Frauen als Männer betroffen
Ende 2024 bezogen in NRW 5,3 Prozent der über 66-jährigen Grundsicherung im Alter. Ein Jahr zuvor hatte ihr Anteil noch bei 5,0 Prozent gelegen. Die Quote der Personen mit Bezug dieser Leistung ist das vierte Jahr in Folge gestiegen. In NRW lag sie um 1,2 Prozentpunkte höher als im gesamten Bundesgebiet: Ende 2024 bezogen bundesweit 4,1 Prozent der über 66-Jährigen Grundsicherung im Alter. In konkreten Zahlen bedeutet das: Ende 2024 bekamen 195.965 Menschen über 66 Jahre in Nordrhein-Westfalen Grundsicherung. Bis Ende Juni 2025 wuchs diese Zahl weiter an auf 199.020 Empfängerinnen und Empfänger. Frauen beziehen häufiger Grundsicherung im Alter als Männer.
Altersgrenze 66 Jahre
Anspruch auf diese Leistung haben Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. dem ihres (Ehe)Partners nicht sicherstellen können. Die an dem gesetzlichen Renteneintrittsalter orientierte Altersgrenze lag im Dezember 2024 bei 66 Jahren.









