Es ist zum Markenzeichen Herscheider Entschlossenheit geworden, sich Förderprogramme zügig zunutze zu machen, wenn eine ohnehin dringliche Aufgabe ansteht. In diesen Wochen geht es um die Sanierung des Sportplatzes in der Winzenbecke, um den Neubau von Umkleiden und Sanitäranlagen. Noch in diesem Jahr stehen die Beschlüsse an.
Für den Hauptausschuss, der am Montag, 8. Dezember tagt und für den Rat, der eine Woche später zusammentritt, hat die Gemeindeverwaltung eine detaillierte Vorlage erstellt. Darin heißt es:
„Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ in Höhe von 333 Mio. Euro bereitgestellt Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. […] Für die Antragsstellung ist ein Ratsbeschluss notwendig. […] Die Frist zur digitalen Übermittlung der Interessenbekundung ist bis zum 15. Januar 2026 einzuhalten.“
In Herscheid sei vorgesehen, die Laufbahn um den Sportplatz zu erneuern, Sitzstufen an der Hangseite anzulegen und ein neues Gebäude für die Sportlerunterkunft zu errichten. Unterlagen aus dem Jahr 2020 habe man überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Die alte Flutlichtanlage wurde bereits ausgetauscht. Die jetzige Laufbahn sei über 40 Jahre alt und sanierungsbedürftig. Sie entspreche schon seit längerer Zeit nicht mehr den Anforderungen für die Durchführung von leichtathletischen Wettbewerben. Die dringende Erneuerung der Laufbahn solle durch einen Kunststoffbelag geschehen.
Die fehlenden Sitzmöglichkeiten für Zuschauer sollen durch eine Sitzstufenanlage am nördlich gelegenen Wall zur Attraktivitätssteigerung des Sportplatzes beitragen.
Die jetzige Sportlerunterkunft im Untergeschoss des Wohngebäudes in der Winzenbecke sei nicht mehr zeitgemäß. Am Wochenende ergäben sich immer wieder Beschwerden der Anwohner des Wohnhauses, die sich durch den Spielbetrieb gestört fühlen. Durch die fehlende Lüftung in der Sportlerunterkunft bestehe das Problem der kontinuierlichen Beseitigung von Schimmel. Die Räumlichkeiten böten zudem nicht genügend Platz. Für einen geregelten Spielbetrieb würden vier Umkleidekabinen für die Herren benötigt und eine zusätzliche Unterbringung der Schiedsrichter. Für die Damenmannschaft sollten zwei weitere Umkleidekabinen geschaffen werden.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Form eines Eigenanteils von bis zu 55 Prozent der Gesamtkosten seien im Haushaltsplan 2026 zu berücksichtigen. Der Eigenanteil könne für Kommunen in Haushaltsnotlage auf bis zu 25 Prozent reduziert werden.
Die Kostenschätzung für das gesamte Vorhaben liege bei 1,06 Mio Euro, so dass ein Eigenanteil von 55 Prozent (533.500,00 Euro) oder 25 Prozent (242.500,00 Euro) zu leisten wäre, heißt es in der Vorlage.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung formuliert, dass der Rat der Gemeinde (nach der Vorberatung des Hauptausschusses) beschließen möge, die Förderung zu beantragen – und damit die Sanierung des Sportplatzes zu verwirklichen, sofern die Mittel fließen.









