Die differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer B betragen ab 1. Januar 2025 671 Prozentpunkte für Wohngrundstücke und 1293 Prozentpunkte für Nichtwohngrundstücke (u. a. Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke). Bei der Neubewertung im Zuge der Grundsteuerreform sind die Messbeträge für Wohngrundstücke teilweise stark gestiegen und für Nichtwohngrundstücke gesunken. Durch die Differenzierung der Hebesätze soll dies ausgeglichen werden.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat Hebesätze ermittelt, mit denen Herscheid die Aufkommensneutralität erreicht. Die Gemeinde Herscheid erzielte zuletzt Einnahmen aus der Grundsteuer A und B von 1,52 Millionen Euro. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche genutzte Grundstücke) wird von 260 auf 158 Prozentpunkte gesenkt.
Die Gemeindeverwaltung hatte vorerst die Beibehaltung der bisherigen Hebesätze empfohlen und dies mit fehlender Software und mangelnder Rechtssicherheit begründet. Das hätte allerdings einen Einnahmeverlust von rund 146.000 Euro im Jahr 2025 für die Gemeinde Herscheid bedeutet.
In der heutigen Ratssitzung berichtete Bürgermeister Uwe Schmalenbach, dass in der vergangenen Woche ein Softwareupdate geliefert worden sei. Die Verwaltung arbeite an der Umstellung. Die Bescheide würden voraussichtlich im April verschickt werden können und damit geringfügig später als bisher (Februar).
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt 2025 in Herscheid unverändert bei 450 Prozentpunkten.
Die Ratsmitglieder folgten damit bei drei Enthaltungen (Bürgermeister und zwei CDU-Ratsmitglieder) einstimmig der Empfehlung des Hauptausschusses (LokalDirekt berichtete).