Mitten in der politischen Sommerpause brachte ein Urteil die Pläne für die beiden Neubaugebiete Herksiepe und Schillerstein in Halver ins Stocken (wir berichteten). Sie können nun nicht mehr im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden. Auf Anfrage von LokalDirekt schätzen die Fraktionsspitzen die Lage aus ihrer Sicht ein. Nachfolgend erscheinen alle Antworten im Wortlaut.
Das Statement von Martin Kastner für die SPD
„Die SPD Fraktion wird auf ihrer Sitzung am 4. September dieses Thema besprechen und sich eine Meinung zum weiteren Umgang mit den Flächen bilden. Diese Diskussion bitte ich abzuwarten. Zur Art der möglichen Bebauung haben wir mehrfach Stellung genommen. Eine Planung von hochpreisigen und flächenverbrauchenden Einfamilienhäusern halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Eine flächensparende Mischbebauung gemäß des einstimmigen Vorschlags des Arbeitskreises mit Augenmaß auf ökologische Gesichtspunkte und bezahlbaren Wohnflächen ist sinnvoll. Ob und im welchem Umfang bleibt abzuwarten.
Grundsätzlich ist die SPD Fraktion durch das Urteil nur teilweise überrascht worden. Der Gesetzgeber hatte beim Planungsverfahren nach §13b die Wohnraumnot in Ballungszentren im Auge. Hier sollte durch das vereinfachte Verfahren schneller die Schaffung von Wohnungen ermöglicht werden und so ist nur folgerichtig, dass nun für den ländlichen Raum Änderungen greifen.

Bereits ab Beginn der Planung im Jahr 2020 haben wir den ehemaligen Kämmerer M. Tempelmann mehrfach mit der Rechtmäßigkeit der Planung nach §13b konfrontiert. Hier ging es um die Anlehnung an die bestehende Bebauung, die fehlende Umweltuntersuchung in einem weit nach außen ragenden Plangebiet und auch um die verkehrliche Anbindung. Schon damals gab es massive Bedenken, ob das verkürzte Verfahren auf diese Situation in Halver sinnvoll anzuwenden ist. Alle in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen vorgebrachten Bedenken wurden als nicht zutreffend zurückgewiesen.
Das Urteil in der politischen Sommerpause erfordert eine umfassende und vor allem „abwägende“ Diskussion.“
Das Statement von Marvin Schüle für die CDU
„Die CDU-Fraktion Halver bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit des Paragraphen 13b mit dem EU-Recht in Bezug auf das Baugebiet Herksiepe/Schillerstein. Diese Entwicklung erfordert nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplans, die bei der ursprünglich geplanten Vorgehensweise erst im Nachgang hätte vorgenommen werden müssen.
Es ist bedauerlich, dass die aktuelle Situation zu Verzögerungen führt und Bauwillige und vor allem junge Familien in Unsicherheit zurücklässt, die bereits auf Basis des ursprünglichen Plans ihre Wohnträume planten. Hätte die Verwaltung im Jahr 2022 zügiger agiert, könnten wir bereits jetzt einen rechtskräftigen Satzungsbeschluss verzeichnen, der nicht anfechtbar ist/wäre.

Unsere Sorge gilt insbesondere den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Trotz dieser unerwarteten Umstände setzen wir unser Engagement für neuen Wohnraum in Halver fort und drängen darauf, dass das neue Verfahren effizient durchgeführt wird.“
Das Statement von Jana Schrage und Matthias Clever für Die Grünen
„Die Grüne-Fraktion hat aus der Presse von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum beschleunigten Verfahren erfahren und anschließend eine schriftliche Anfrage an die Verwaltung gestellt. Wir haben um die Beantwortung der Frage, welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf die Planung und Entwicklung des Gebietes Schillerstein-Herksiepe hat, gebeten.

Aus Sicht der Grünen sollte nun eine rechtliche Expertise eingeholt werden, damit wir Rechtssicherheit haben. Bevor wir uns inhaltlich zu der neuen Situation äußern können, brauchen wir neben einem Rechtsgutachten auch erstmal die Möglichkeit in der Fraktion und den politischen Gremien gemeinsam mit der Verwaltung die neue Lage zu sortieren und auf dieser Basis eine Haltung zu entwickeln.“
Das Statement von Dr. Sabine Wallmann für die UWG
„Unsere Fraktion hat sowohl über die Presse als auch über die Verwaltung und Martina Hesse als Planungsausschussvorsitzende vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erfahren, das besagt, dass der §13b Satz 1 BauGB nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Das Bundesbauministerium prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils und will Handlungsempfehlungen veröffentlichen. Hier stellt sich die Frage, wie lange Zeit das Ministerium hierzu benötigt. Insofern ist es wahrscheinlich richtig, wenn die Verwaltung bereits jetzt plant, die Umweltprüfung für das Baugebiet Herksiepe/Schillerstein durchzuführen. Wir werden die Vorlage in der kommenden Ratsperiode bekommen und dann gemeinsam beraten, wie wir am besten vorgehen.

Befremdlich ist natürlich, dass der Gesetzgeber nicht in der Lage zu sein scheint, ein formal korrektes Gesetz zu beschließen. Man kann weder von der kommunalen Verwaltung und schon gar nicht von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern verlangen, Bundesgesetze auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
In Deutschland sollen jährlich 400.000 Wohneinheiten neu errichtet werden. Der Bedarf ist nachweislich vorhanden, allein 2022 hatten wir einen Bevölkerungszuwachs von 1,12 Mio. Personen. Stellungnahmen aus der Immobilienbranche und unserer Banken benennen auch für Halver nach wie vor einen erheblichen Bedarf an Wohnraum, sowohl im soz. Wohnungsbau mit Mehrfamilienhäusern, als auch an Ein- und Zweifamilienhäusern. Die bei Simon Thienel geführte Interessentenliste unterstreicht dies eindeutig.
Die bisherigen, weitestgehend einvernehmlichen Beratungen zur Gestaltung der geplanten Baugebiete Herksiepe und Schillerstein berücksichtigen diesen Bedarf. Von Beginn an standen umweltverträgliche Aspekte im Zentrum der Planungen.
Die UWG plädiert uneingeschränkt dafür, die bisherigen Planungen inhaltlich weiterzuführen und zum Abschluss zu bringen, natürlich unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.“
Das Statement von Sascha Gerhardt für die FDP
„Die Information hat mich am 22. Juli in Form eines Zeitungsberichts erreicht. Ich habe die Fraktion sodann unmittelbar informiert. Eine Gremienbefassung hat es bislang nicht gegeben (Sommerpause in der Ferienzeit, die Gremien des Rates der Stadt nehmen gerade wieder die Arbeit auf).
Die Frage (Wie bewerten Sie den aktuellen Stand für Halver?) lässt Interpretationsmöglichkeiten zu, so dass ich bei der Beantwortung versuche, die entsprechenden Aspekte einzubeziehen:
Punkt 1) Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Halver vertritt die Auffassung, dass es in Halver eine dosierte und durchdachte Ausweisung von Bauland braucht. Die Stadt Halver hat zahlreiche Schutzgebiete, in denen aus nachvollziehbaren Gründen keine Bautätigkeit erfolgen kann und darf. Der Vorstellung, dass nun aus Gründen von Klimaschutz und Landschaftsschutz generell keine Bautätigkeit, sei es im Bezug auf Gewerbeflächen oder auch Wohnbebauung geben soll, folgt die FDP-Fraktion nicht.

Stattdessen plädiert die FDP-Fraktion für die individuelle Betrachtung einzelner Flächen, die sich an bereits bestehende Wohnbebauung anschließen. So hat die FDP-Fraktion das auch bei den Flächen „Schillerstein“ und „Herksiepe“ betrieben. Die Tatsache, dass hier keine Umweltprüfung seitens des Gesetzgebers gefordert war, bedeutet nicht, dass sich die politisch Verantwortlichen nicht der Frage der Umweltaspekte bewusst waren. Daher wurde auch entschieden, in den Baugebieten das Bauen auf ökologisch besonders vertretbare Weise zu ermöglichen. Das schließt auch den Aspekt der Wassernutzung ein, denn das Niederschlagswasser wird hier gezielt nicht in einen Kanal abgeführt, sondern muss auf den Grundstücken selbst versickern.
Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass auch zukünftig Gebiete für die Bebauung betrachtet werden. Dort wo es vertretbar ist, soll dann nach dem Willen der FDP-Fraktion auch Bautätigkeit erschlossen werden können.
Punkt 2) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs für nichtvereinbar mit übergeordneten Regelungen des europäischen Rechts zu erklären, ist für die Stadt Halver ein empfindlicher Rückschlag und sie wird dazu führen, dass die Entwicklung der Stadt Halver insgesamt beeinträchtigt wird, da aus der Erschließung der Areale Mehrerträge erwirtschaftet werden sollten.
Diese werden benötigt, um Investitionen in die Bildungslandschaft, die Verkehrsinfrastruktur, die öffentliche Sicherheit (Feuerwehr, …), die Landschaftspflege, die Mitarbeiter der Verwaltung etc. zu finanzieren. Halvers Haushalt ist strukturell nach wie vor unterfinanziert- die vielen Maßnahmen der vergangenen Jahre, in denen wir aufgrund der völligen Überschuldung Verbesserungen für den Haushalt erzielt haben, konnten den Zustand der strukturellen Unterfinanzierung nur abmildern.
Der Grund liegt in der Zuweisung zahlreicher neuer Aufgaben für die Kommunen und damit verbundene überproportionale zusätzliche Kosten, ohne entsprechende Gegenfinanzierung. Dies hat die Kreisumlage sowie die Differenzierte Kreisumlage in die Höhe schnellen lassen. Es gelang uns insbesondere durch Grundstücksgeschäfte, dieser Spirale substanziell etwas entgegenzusetzen. Und auch die Gebiete „Schillerstein“ und „Herksiepe“ sollten hier einen Beitrag leisten. Da diese Einnahmen nun (zunächst) nicht generiert werden können, werden dringend erforderliche Investitionen nicht im erforderlichen Umfang getätigt werden können.
Die Aufnahme neuer Schulden zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten muss kritisch betrachtet werden, da die damit verbundenen Zinsen die Bürgerinnen und Bürger über Jahrzehnte belasten und eine neue Schuldenspirale wegen des oben beschriebenen unterfinanzierten Haushalts nicht mehr aufzuhalten wäre. Die FDP-Fraktion musste bereits erleben, dass bereits beschlossene Anträge, die gezielt für junge Menschen Verbesserungen mit sich bringen sollten (Investitionen in die Schullandschaft (Antrag „Campus Auf dem Dorfe“ und Veranstaltung eines Events, das explizit an Jugendliche und junge Erwachsene gerichtet war (Konzertveranstaltung)), „abgeräumt“ wurden. Grund: es ist kein Geld mehr da!
Insofern wird deutlich, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unmittelbare Folgen für die Stadt haben wird. Aus der Sicht der FDP-Fraktion ist das Urteil daher besonders ärgerlich. Sie dokumentiert zwar, dass wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben, der die Einhaltung geltenden Rechts überwacht. Sie ist aber auch Beleg dafür, dass die letzte Bundesregierung unfassbar schlampig gearbeitet hat. Die daraus resultierenden Probleme wirken nicht in Berlin- vielmehr müssen wir diese hier in Halver bewältigen.
„Klage gegen den Bund prüfen“
Die FDP-Fraktion plädiert dafür, verwaltungsgerichtlich oder auch zivilgerichtlich prüfen zu lassen, ob der Bund für die entstandenen Schäden und Probleme haftbar zu machen ist. Schließlich hat die Stadt Halver auf geltendem Bundesrecht Entscheidungen getroffen. Es ist weder den Vertretern der Verwaltung noch den Mitgliedern des Rates der Stadt Halver zuzumuten, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit europäischem Recht zu prüfen. Vielmehr mussten wir davon ausgehen, dass der Paragraph 13b Anwendung finden darf.
Da der Stadt Halver ein Schaden entstanden ist, muss dieser nach Einschätzung der FDP-Fraktion auch durch die Verantwortlichen (Bund) beglichen werden. Da auch andere Kommunen durch die Entscheidung belastet werden, sollte gegebenenfalls über einen Zusammenschluss betroffener Kommunen nachgedacht werden. Möglichweise kann auch der Städte- und Gemeindebund eine solche Klage für die betroffenen Kommunen führen.
Die FDP-Fraktion befürwortet den vom Ersten Beigeordneten, Simon Thienel, beschriebenen Weg, die Gebiete auf herkömmliche Weise zu erschließen, da sowohl die Flächen für die Bebauung aber auch die daraus resultierenden Erträge zwingend benötigt werden. Es wird die Aufgabe der Politik sein, das Tempo hier hoch zu halten, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.“










