Zu den Planungen für das Neubaugebiet Herksiepe/Schillerstein erreichte LokalDirekt folgende Zuschrift. Der Verfasser fühlt sich von der Stadt Halver an der Nase herumgeführt.
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dienen der Transparenz staatlichen Handelns und ermöglichen Bürgern den Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen. Während das UIG den Zugang zu umweltbezogenen Informationen regelt und damit den Schutz der Umwelt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit fördert, gewährt das IFG grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen unabhängig von einem besonderen Interesse. Beide Gesetze stärken die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen und tragen zu einer offenen und demokratischen Verwaltung bei.
Verschiedene Gutachten angefordert
Allerdings weigert sich die Verwaltung in Halver diese Gesetze zu befolgen. So habe ich mit einem entsprechenden Antrag im Februar 2026 von der Stadt Halver die Umweltgutachten bezüglich Starkregenereignissen, Hochwassergefährdung, Oberflächenentwässerung, Versickerung sowie sonstigen wasserwirtschaftlichen oder klimabezogenen Auswirkungen des geplanten Neubaugebietes Herksiepe/Schillerstein angefordert. Die gesetzliche Frist für derartige Anträge beträgt einen Monat. Innerhalb dieser Zeit müssen die angeforderten Informationen bereitgestellt oder eine begründete Ablehnung des Antrags in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheids erteilt werden, wogegen man wiederum Einspruch einlegen kann.
Antwort nach zwei Monaten
Die Stadt Halver hat den Eingang des Antrags bestätigt und dann aber erst nach zwei Monaten und mehreren Erinnerungsschreiben geantwortet.
Zum Vergleich: Die Stadt Halver benötigte 8 Wochen, um auf diesen halbseitigen Standard-Antrag zu reagieren. Die Halveraner Bürger haben nach Veröffentlichung des Planentwurfs für das Neubaugebiet Herksiepe/Schillerstein genau elf Tage Zeit bis zur Bürgeranhörung, um sich mit über 450 Seiten Planungsunterlagen und Gutachten auseinanderzusetzen.
Der Kämmerer der Stadt Halver schreibt in seiner Antwort auf den Antrag, er würde eines der vorhandenen Gutachten aushändigen, wenn eine Gebühr von 120 Euro bezahlt und eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben wird, die wegen Urheberrechten erforderlich sei.
Vertraulichkeitserklärung nicht zugestimmt
Diese Vertraulichkeitserklärung wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Altrogge verfasst und mir zugesandt und war derart überzogen, dass ich dem unmöglich zustimmen konnte. Demnach hätte ich quasi zu dem Inhalt des Gutachtens nicht mal Selbstgespräche führen dürfen. Diese Einschätzung hat auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) bestätigt, die ich im Laufe des Verfahrens zweimal kontaktiert habe. Außerdem hatte ich alle Gutachten angefordert und nicht nur dieses eine.
So hat mich die Stadt Halver bis zum 3. Juli rechtswidrig an der Nase herumgeführt und dann im Rahmen der Bauleitplanung Herksiepe/Schillerstein alles auf der Halveraner Webseite im WWW veröffentlicht, trotz der angeblich zu schützenden Urheberrechte.
Attitüde nach Gutsherrenart
Das Vorgehen offenbart eine Attitüde nach Gutsherrenart, mit der die Verwaltungsspitze dieses unsinnige Neubaugebiet durchdrücken will und muss, weil einige führende Ratsfrauen und Ratsherren es so wollen. Und so braucht sich auch niemand wundern, wenn das in der Bürgerversammlung beschworene Vertrauen in Verwaltung und Politik auf der Strecke bleibt. Zumal nach der Bürgerversammlung zusätzlich zu den Kopierfehlern in den Planungsunterlagen auch noch ein Fehler in der amtlichen Bekanntmachung gefunden wurde, so dass die Bürgerversammlung wiederholt werden muss.
Das wirft ein weiteres Schlaglicht auf die Kompetenz und die Sorgfalt, mit der an diesem Projekt gearbeitet wird.
Auf meinen Antrag auf Zugang zu den Umweltinformationen habe ich bis heute keinen rechtsmittelfähiger Bescheid erhalten.
Werner Weber
Halver
Falkenstraße 161
Die im Leserbrief geäußerten Ansichten geben die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt des Leserbriefs ist ausschließlich der Verfasser verantwortlich.










