Im Rahmen der Ratssitzung am Montag, 16. Dezember, wurde noch einmal über die von CDU, SPD und UWG beantragte Differenzierung der Hebesätze der Grundsteuer B – bei einer leichten Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuern – diskutiert.
Jürgen Ebert (FDP) sprach sich noch einmal klar gegen den Vorschlag der übrigen drei Fraktionen aus: „Wir sollten die Finger davon lassen“, erklärte er und verwies auch auf mögliche Klagen, die erfolgen könnten, falls die Regelung für verfassungswidrig erklärt wird. Außerdem würden, nach Meinung der FDP, durch die Differenzierung „manche doppelt bestraft, weil sie jetzt schon mehr zahlen.“ Zur Veranschaulichung präsentierte er beispielhafte Berechnungen anhand einer Excel-Tabelle.
André Krause (CDU) hielt dagegen und verteidigte den gemeinsamen Antrag der Fraktionen: „Es ist ja noch gar nicht klar, ob die Regelung rechtswidrig ist.“ Außerdem würde die Differenzierung für manche, im Gegensatz zu den zuvor von Jürgen Ebert genannten Beispielen, eine Entlastung bedeuten.
Schlussendlich stimmte das Gremium mehrheitlich für den Antrag: Für Punkt 1 (differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B) mit fünf Gegenstimmen und drei Enthaltungen, für Punkt 2 (Festlegung des Hebesatzes für Grundstücke auf 607 Punkte, für unbebaute bzw. Grundstücke nach dem Sachwertverfahren auf 1119 Punkte) mit vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, für Punkt 3 (Festlegung der Gewerbesteuer auf 454 Punkte) mit vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen.









