Viola Link, Leiterin der Lüdenscheider Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, hatte sie zum Weltverbrauchertag am 15. März in die Beratungsstelle eingeladen, um über ihre Erfahrungen zu sprechen.
„Mehrfach haben Werber bei mir geklingelt und wollten mit einen Vertrag andrehen. Dabei muss ja der Hauseigentümer entscheiden, ob ein Anschluss verlegt werden soll“, berichtete sie. Nachbarn an der Weststraße sei es ebenso gegangen. Noch schlimmer sei der Fall einer Flüchtlingsfamilie, die sie ehrenamtlich betreue. „Die Familie wurde mehrfach massiv bedrängt. Ihr wurde sogar gedroht, dass sie kein Internet mehr haben würde, wenn sie den Vertrag nicht unterschreiben würde.“ In ihrer Not schloss sie dann einen Vertrag ab. Renate Prost wendete sich an die Beratungsstelle an der Altenaer Straße. Mit Hilfe des Expertenteams wurde der Vertrag dann rückgängig gemacht. Ihr Fazit: „Dieses Vorgehen ist eine Katastrophe.
„Kein Einzelfall“, sagt Viola Link. In letzter Zeit suchten immer mehr Menschen Rat, wenn es um einen Glasfaseranschluss gehe. Vielfach schickten die großen Anbieter Subunternehmen los. Auf Probleme mit diesen Dienstleistern angesprochen zögen sich meist darauf zurück, dass möglicherweise „Schulungsdefizite“ vorhanden seien. In der Vergangenheit waren insbesondere Mitarbeiter der Unternehmens Ranger negativ aufgefallen. Sie waren im Auftrag der Telekom unterwegs. Allerdings wurde auch Kritik an Dienstleistern des Unternehmens „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG) laut.
Über den aktuellen Stand der Dinge informierte beim Treffen der Beratungsstelle Dirk Aengeneyndt, Breitbandbeauftragter der Stadt Lüdenscheid. „Es gibt in NRW etwa 50 Anbieter, die den Markt unter sich aufteilen“, sagte er. In Lüdenscheid seine die Lage überschaubar. Die Telekom sei in der Innenstadt tätig. Alle andere Bereiche übernehme UGG. Er wies darauf hin, dass erster Ansprechpartner für die Unternehmen die Hauseigentümer seien. „Ohne deren Einverständnis gibt’s keinen Glasfaseranschluss“, betonte er. Allein deshalb sei es schwer verständlich, dass Mieter von den Werbekolonnen bedrängt würden. „Mieter, die einen Anschluss wünschen, sollten sich an ihren Vermieter wenden“, rät Dirk Aengeneyndt. Es sei aber niemand verpflichtet, sich ans Breitbandnetz anschließen zu lassen.
Viola Link rät allen, die die Möglichkeit dazu haben, sich einen Anschluss kostengünstig ins Haus legen zu lassen. „Streamingdienste, Social-Media-Plattformen und andere Anwendungen erfordern eine höhere Bandbreite.“ Ein Glasfaseranschluss sei deshalb zukunftssicher. Allerdings sollten Verbraucher sorgfältig prüfen, was ihnen angeboten werde. „Ein echter Glasfaseranschluss geht bis in die Wohnung und trägt die Bezeichnung ‚Fiber to the home‘ (FTTH).“ Andere Angebot wie FTTC (bis an den Bordstein) oder FTTTB (bis in den Keller) griffen auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück. Das bremse die schnelle Glasfasergeschwindigkeit aus.
Zudem wies sie darauf hin, dass Anbieter sehr häufig nur dann ausbauten, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte in einer Straße oder einem Wohnviertel entsprechende Verträge vor Beginn des Ausbaus abschließe. In diesem Fall solle geprüft werden, ob von dem Vertrag zurückgetreten werden könne, wenn klar sei, dass das Unternehmen nicht oder möglicher später Glasfaser verlegen werde.
Verbraucher sollten außerdem prüfen, welche Bandbreiten sie im Download und im Upload benötigen. „Ein Downgrade ist meistens während der Mindestvertragslaufzeit nicht möglich. Upgrades stimmen die Anbieter ohne Probleme zu.“
Außerdem warnt Viola Link davor, Verträge mit aufdringlichen Vertretern an der Haustüre abzuschließen. „Wir empfehlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Besser ist es, sich nach dem Gespräch ein schriftliches Angebot zuschicken zu lassen, um in Ruhe Vertragsbedingungen und Preise zu vergleichen.“
Wichtig sei es, das Widerrufsrecht zu beachten. „Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet geschlossen, gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.“ Das gelte allerdings nicht, wenn der Vertrag in einem Ladengeschäft des Anbieters geschlossen worden sei.