Im September 2022 soll ein Mann aus Halver (23) Unbekannten sein Konto zur Verfügung gestellt haben. Zwei Buchungen, und damit insgesamt 7999,95 Euro aus mutmaßlich strafbaren Handlungen, sollen auf das Konto gelangt sein. Der 23-Jährige soll das Geld abgehoben und den Unbekannten übergeben haben. Sollte das so gewesen sein, hätte sich der Halveraner wegen Geldwäsche strafbar gemacht.
Daher musste er sich im Amtsgericht Lüdenscheid verantworten. Doch trotz ordnungsgemäßer Ladung und angemessener Wartezeit bleibt der Platz auf der Anklagebank leer. Vor einer Strafe kann den Mann sein Fernbleiben nicht bewahren. Das Gericht erlässt einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen à 30 Euro, also 5400 Euro Geldstrafe gegen ihn. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft versuchen, 7999,95 Euro beim Angeklagten einzuziehen. Der Halveraner kann den Strafbefehl nun akzeptieren, oder Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Dann käme es zu einem weiteren Verhandlungstermin.