Der Wahlausschuss zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die anstehende Kommunalwahl am 14. September tagte jetzt öffentlich im Rathaus.
Zu Beginn der Sitzung erinnerte die Vorsitzende des Ausschusses, die Fachbereichsleiterin Sabine Plate-Ernst, an die unparteiische Wahrnehmung des Amtes sowie die Pflicht zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen. Alle fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge wurden entgegengenommen und inhaltlich sowie formal geprüft.
Im Rahmen der Prüfung sei aufgefallen, dass Bewerber ihre Berufsbezeichnungen unterschiedlich angegeben hatten – beispielsweise „Erzieher“ bzw. „staatlich anerkannter Erzieher“. Da es sich um Eigenangaben der Bewerber handelt und keine Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen besteht, sei dies aber zulässig, solange keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit bestünden. In einem Einzelfall habe es eine Rückfrage zur Klärung gegeben. Die Angaben wurden insgesamt als ordnungsgemäß gewertet.
Ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers wurde aufgrund eines Mangels zurückgewiesen: Der Wahlvorschlag des Bewerbers wurde zwar fristgerecht eingereicht; die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gingen jedoch nicht rechtzeitig bis zum Fristende ein. Eine nachträgliche Einreichung ist gesetzlich nicht zulässig. Auch eine Rücksprache mit der Kreiswahlleitung und ebenfalls mit der Landeswahlleitung habe keine rechtliche Möglichkeit zur Fristverlängerung oder Nachreichung ergeben.
In seiner Sitzung stimmte der Wahlausschuss ab; einstimmig wurde der Wahlvorschlag zurückgewiesen.
Die übrigen eingereichten Wahlvorschläge, auch der für die Bürgermeisterwahl, wiesen keine rechtlichen Mängel auf und wurden vom Wahlausschuss zur Wahl zugelassen. Plate-Ernst erklärte, dass es nur einen Bewerber für das Amt des Bürgermeisters gebe, nämlich der amtierende Bürgermeister Uwe Schmalenbach.
Damit treten zur Kommunalwahl CDU, FDP, Grüne, SPD und UWG mit Direktkandidaten und Kandidatenlisten an.