„Zwar sind es noch mehr als acht Wochen bis zu Frist, aber gerade zum Jahresende rechnen wir wieder mit einem erheblichen Anstieg der Anträge“, betont Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises. Wer die Frist verpasse, riskiere nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern müsse auch mit Verzögerungen und möglicherweise zusätzlichen Kosten für den Express-Service rechnen. Regulär beträgt die Gebühr für den neuen EU-Führerschein 30,40 Euro, die Umstellung erfolgt ohne Prüfungen oder Gesundheitschecks.
Die Pflicht zum Umtausch ist Teil einer EU-Regelung, nach der Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden. Die Frist betrifft derzeit hauptsächlich Besitzer von Papierführerscheinen, ab 2025 sind dann nach und nach auch die Inhaber älterer Karten-Führerscheine zum Umtausch aufgefordert.
Die Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises rät allen Betroffenen, möglichst bald einen Termin im Bürgerbüro der Stadt Breckerfeld oder direkt bei der Führerscheinstelle in Schwelm zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Benötigte Unterlagen
Für den Antrag zur Umstellung des Führerscheins sind vom Inhaber folgende Unterlagen mitzubringen:
- aktuelles biometrisches Passbild
- gültiger Personalausweis
- Personalausweiskopie
- Original des bisherigen Führerscheins
- Kopie des bisherigen Führerscheins
Das Bürgerbüro der Stadt Breckerfeld weist auf Folgendes hin: „Es werden hier lediglich die Anträge entgegengenommen. Die Ausstellung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Aushändigung der ausgestellten Führerscheine kann nur in Schwelm erfolgen oder auf Wunsch zugesandt werden.“ Bei Abholung nach der Benachrichtigung des Straßenverkehrsamtes sei der gültige Personalausweis und gegebenenfalls der bisherige Führerschein mitzubringen.