Damit die Freude und der Spaß nicht in der Notaufnahme endet, gibt die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen einige Tipps:
- Das Abbrennen und Abfeuern ist nur an Silvester erlaubt, auch wenn die Raketen schon früher zu kaufen sind.
- Feuerwerkskörper sollten nicht aus den Händen von Kindern oder alkoholisierten Personen gezündet werden.
- Es muss einen sicheren Abbrennplatz geben – wenn möglich, auf der Straße und nicht auf einem Balkon. Außerdem sollte ausreichend Abstand zu Bäumen, Hecken, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprüngen oder anderen entzündlichen Gegenständen gehalten werden.
- In unmittelbarer Nähe zu Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Feuerwerk verboten.
- Raketen dürfen nur senkrecht gestartet werden. Am sichersten ist es zum Beispiel aus einer leeren Glasflasche.
- Auf die Windverhältnisse sollte geachtet werden. Bei starkem Wind oder Sturm werden Raketen zu unberechenbaren Geschossen.
- Es sollten, wenn möglich, brennbare Gegenstände vom Balkon oder der Terrasse entfernt werden. Auch Fenster und Dachluken sollten geschlossen werden.
- Zünden sie „Kanonenschläge“ oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und / oder irreversiblen Gehörschäden).
- Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind verboten und eine Straftat.
- Bei einem Brand sollte generell unverzüglich die Feuerwehr alarmiert und Hilfe bei Verletzungen geholt werden – jeweils über den Notruf 112.
- Nach der Knallerei muss der Bürgersteig oder die Straße wieder sauber gemacht werden.
„Raketen und Böller als Waffe einzusetzen und auf Menschen und Tiere zu werfen, geht gar nicht. Das ist kein Spiel, sondern eine lebensgefährliche Dummheit“, so die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen.