Seit Jahren klagen Anwohner in Heedfeld über lösemittelartige Gerüche. Zeitweise seien diese so stark, dass sie ihre Gärten nicht nutzen oder Wäsche im Freien trocknen könnten. Der Märkische Kreis bestätigt auf Anfrage von LokalDirekt eine erhebliche Geruchsbelästigung in Teilen des Schalksmühler Ortsteils. Woher die Gerüche genau stammen und welche Quellen wie stark dazu beitragen, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Gutachten bestätigt erhebliche Belastung
Die Untere Immissionsschutzbehörde (UIB) des Märkischen Kreises beschäftigt sich nach eigenen Angaben bereits seit 2014 wiederholt mit Beschwerden aus Heedfeld und der Umgebung. Bei mehreren Ortsterminen untersuchte sie gemeinsam mit Anwohnern und Unternehmen die Situation. Da die Beschwerden zunächst unregelmäßig eingingen, habe die Behörde in den ersten Jahren noch nicht von einer erheblichen Geruchsbelästigung ausgehen können. Auch ein Verursacher habe sich nicht eindeutig identifizieren lassen.
Mit zunehmender Zahl der Beschwerden beauftragte der Kreis schließlich ein Sachverständigenbüro mit einer umfassenden Untersuchung. Zwischen August 2023 und Januar 2024 wurde im betroffenen Wohngebiet eine sogenannte Rastermessung durchgeführt. Dabei erfassten ein geschultes Prüferteam und ein Sachverständiger die Häufigkeit und den Charakter der Gerüche. Neben lösemittelartigen Gerüchen berücksichtigten sie dabei auch andere mögliche Quellen, etwa aus der Landwirtschaft.
Das Ergebnis: Bei den lösemittelartigen Gerüchen überschritt die gemessene Häufigkeit den maßgeblichen Grenzwert. Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sieht nach Angaben des Märkischen Kreises für Wohngebiete eine zulässige Geruchsstundenhäufigkeit von zehn Prozent der Jahresstunden vor. Das entspricht 876 Stunden im Jahr. Wird dieser Wert überschritten, gilt die Geruchsbelästigung als erheblich. Der Märkische Kreis bestätigt, dass dieser Fall in Teilen von Heedfeld vorlag. Wie häufig die Gerüche konkret auftraten, geht aus der Stellungnahme des Kreises vom 15. Oktober nicht hervor.
Verursacher noch nicht eindeutig identifiziert
Trotz der Messungen lässt sich die Ursache bislang nicht vollständig zuordnen. Nach Angaben des Kreises konnten bislang nur einzelne Geruchsereignisse eindeutig einer bestimmten Anlage beziehungsweise einem Unternehmen zugeordnet werden. Die Behörde erklärt dies damit, dass sich der Geruchscharakter mit zunehmender Entfernung verändere, weil sich die Stoffe in der Luft verdünnten. Dadurch werde es schwieriger, die Herkunft zweifelsfrei zu bestimmen. Zwar lasse sich dann noch wahrnehmen, dass es nach Lösemitteln rieche – eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Anlage sei dann jedoch nicht immer möglich. Deshalb würden weitere Untersuchungen laufen.
Neue Berechnungen sollen Klarheit bringen
„Die UIB hat mit zwei Betrieben vereinbart, dass diese eine Ausbreitungsberechnung beauftragen werden“, erklärt der Märkische Kreis am 15. Oktober. Dabei würden durch einen Sachverständigen alle Emissionsquellen quantitativ und qualitativ hinsichtlich der dort nachweisbaren Emissionen bewertet. Auf dieser Grundlage würden für jeden einzelnen Betrieb differenzierte Ausbreitungsberechnungen durchgeführt, mit denen festgestellt werden soll, welche Emissionen aus welchen Quellen zu relevanten Immissionen führen und wie sich diese in der Umgebung verteilen. Als mögliche Quellen kommen dabei unter anderem Schornsteine, Abluftanlagen, Lüftungssysteme und Gebäudeöffnungen infrage.
Der Kreis verspreche von dieser Methodik, „belastbare Ergebnisse zur Eindämmung von relevanten Emissionen“ zu erreichen um so gezielte Maßnahmen festlegen zu können, die eine Geruchsbelästigung auf das zulässige Maß reduzieren.
Unternehmen haben bereits Maßnahmen umgesetzt
Parallel zu den Untersuchungen hat der Kreis nach eigenen Angaben bereits vor einigen Jahren gemeinsam mit Unternehmen aus der Umgebung an der Verringerung emissionsrelevanter Quellen gearbeitet. Die Behörde beschreibt das Vorgehen als „sehr kooperativen Prozess“.
Ein Unternehmen habe umfangreiche bauliche und betriebliche Verbesserungen vorgenommen. Dazu gehörten eine neue Lüftungsanlage für den gesamten Betrieb, die Einhausung von Anlagen mit Erfassung der Abluft direkt an der Entstehungsstelle sowie der Einbau beziehungsweise Austausch von Abluftreinigungsanlagen und weiteren Anlagenteilen. Der Märkische Kreis hebt hervor, dass sich das Unternehmen dabei sehr engagiert gezeigt habe: „Es bedurfte keinerlei behördlichen Drucks, um die zum Teil sehr aufwendigen Maßnahmen umzusetzen.“
Beschwerden an den Märkischen Kreis melden
Wann die laufenden Untersuchungen abgeschlossen sein werden, ist derzeit noch offen. Anwohner in Heedfeld, die wiederholt störende Gerüche wahrnehmen, sollten ihre Beobachtungen unmittelbar an die Untere Immissionsschutzbehörde melden. Dafür steht die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.









