Wegen Raubes und Körperverletzung musste sich ein 24-jähriger Schalksmühler vor dem Amtsgericht Lüdenscheid am Freitag, 16. Oktober, verantworten.
In der Nacht auf den 16. Juli soll der 24-Jährige einer Bekannten nahe der Jahnstraße in Lüdenscheid mit Gewalt die Handtasche entrissen und sie stark zu Boden geschubst haben. Der Schalksmühler gibt dazu an, die Frau zufällig gegen 14 Uhr getroffen, mit ihr getrunken und Kokain konsumiert zu haben. Abends seien sie zu ihr gegangen und hätten im Garten „gechillt". Gegen 22 Uhr sei er gegangen: „Ab da hören meine Erinnerungen auf." Sprich: An den vorgeworfenen Raub samt Körperverletzung kann sich der Angeklagte angeblich nicht erinnern.
Geschädigte schildert gewaltsamen Übergriff
Die Geschädigte hat hingegen mehr zu der Nacht zu sagen: „Kurz vor 2 Uhr habe ich ihn getroffen. Er wollte mich nach Hause begleiten. Er hat mich nach 50 Euro gefragt. Plötzlich riss er an meiner Tasche und hat mir eine verpasst. Mit der Faust ins Gesicht. Ich bin blöd umgeknickt, und nach hinten gefallen. Beim Fallen hat er mir die Tasche weggerissen." Sie habe sich beim Sturz verletzt. „Ich konnte kaum laufen, kaum aufstehen. Ich hatte eine Beule am Hinterkopf", erklärt die Geschädigte. Seither habe sie Angst, wenn sie nachts alleine unterwegs sei.
In ihrer Tasche hätten sich ihr iPhone, Schlüssel, diverse Karten und Bargeld (etwa 70 Euro) befunden. „Ich habe nichts zurückbekommen", sagt die 23-Jährige. Zudem erklärt sie, dass sie den Angeklagten nicht schon nachmittags getroffen habe: „Da war ich bei meiner Mutter Kaffee trinken." Und auch Kokain habe sie nicht mit dem Schalksmühler konsumiert.
Anderthalb Jahre auf Bewährung
Nach der Aussage der Zeugin verurteilt das Schöffengericht den, zur Tatzeit unvorbelasteten Mann, zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte mitgeteilt, dass er nun ernsthaft eine Therapie anstrebte, um von seiner langen Drogensucht loszukommen.
Um dem Schalksmühler diesbezüglich Druck zu machen, damit er sein Vorhaben durchzieht, legt das Gericht als Bewährungsauflage fest, dass der 24-Jährige eine Therapie beginnen und auch bis zum Ende absolvieren muss. „Das heißt, wenn Sie herausfliegen, wird die Bewährung widerrufen. Das haben Sie jetzt selbst in der Hand", führt der Richter dem Angeklagten deutlich vor Augen.
Ein Widerruf droht zudem, wenn der Schalksmühler innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft des Urteils neue Straftaten begeht, nicht mit einem Bewährungshelfer kooperiert oder einen Wohnortswechsel nicht unverzüglich dem Gericht meldet.









