Weil die Anträge zur Corona-Wirtschaftshilfe der Bundesregierung vielfach auf rein prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten basieren, soll die Schlussabrechnung abgleichen, ob sich für die Unternehmen Nachzahlungen oder Rückforderungen von Zuschüssen ergeben.
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass die Schlussabrechnungen bis spätestens 30. Juni einzureichen sind. Nur in Einzelfällen sei eine Fristverlängerung bis 31. Dezember möglich.
„Für viele Unternehmen ist die Abschlussrechnung aktuell aber noch kein Thema,“ sagt Dr. Fabian Schleithoff, SIHK-Geschäftsbereichsleiter „Unternehmen beraten“. Häufig hieße es in den Beratungsgesprächen, dass die Antragsbewilligungen noch ausstünden. Dabei drehe es sich immer wieder um die Frage, ob die Umsatzrückgänge auf die Corona-Pandemie oder auf andere wirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sind. „Einen klaren Nachweis zu erbringen, ist dabei aber für viele Unternehmen häufig nicht so einfach,“ so der SIHK-Fachmann.
Daher habe die SIHK eine Krisen-Hotline speziell für Fragen zur Schlussabrechnung und zum Bewilligungsprozess der Corona-Hilfen eingerichtet. Unter Tel. 02331 / 390333 berät die Kammer Unternehmen in Hagen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie dem Märkischen Kreis.