Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit eine neue Vorschrift: Alttextilien müssen getrennt gesammelt werden. Im Ennepe-Ruhr-Kreis hat die gesetzliche Neuregelung offenbar zu Missverständnissen geführt: Nach Angaben der Kreisverwaltung landen zunehmend ungeeignete Textilien in den Sammelcontainern.

Seit Jahresbeginn soll die Neuregelung zur Entsorgung von Alttextilien, die eine Trennung zwischen noch tragbaren und nicht mehr tragbaren Textilien vorschreibt, dazu beitragen, dass gut erhaltene Kleidungsstücke einer Wiederverwendung zugeführt, nicht mehr tragbare Textilien dagegen zumindest recycelt werden.

Verunsicherung führt zu Fehlwürfen„Im Ennepe-Ruhr-Kreis hat die Berichterstattung über die gesetzliche Neuregelung offenbar zu Missverständnissen geführt“, so die Kreisverwaltung in einer Mitteilung vom 20. Juni. Messbar sei dies nach Angaben der Kreisverwaltung daran, dass zunehmend mehr ungeeignete Textilien in den Sammelcontainern landen. Und diese Fehlwürfe erschweren die Sortierung und Verwertung der Alttextilien erheblich. „Die gesetzliche Pflicht zur Getrennterfassung bedeutet nämlich ausdrücklich nicht, dass alle Arten von Alttextilien pauschal über Altkleidercontainer entsorgt werden dürfen“, betont die Verwaltung und weist darauf hin, dass auch weiterhin unterschiedliche Entsorgungswege gelten - nämlich abhängig vom Zustand der Textilien.

Nicht alles gehört in den Altkleidercontainer

„Auch mit der neuen Vorgabe bleibt es dabei: Kaputte oder verschmutzte Textilien sind über den Restmüll zu entsorgen“, erklärtAlina Kempa vom Fachbereich Umwelt und Abfall der Kreisverwaltung in Schwelm. Heißt im Klartext: „In Altkleidercontainer gehören ausschließlich tragbare, saubere Kleidungsstücke. Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien müssen weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.“Der Begriff Alttextilien umfasse zwar sowohl wiederverwertbare Kleidungsstücke als auch nicht mehr nutzbare Stoffe – doch deren Entsorgungswege unterscheiden sich. „Die richtige Trennung ist daher entscheidend für die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz“, betont die Kreisverwaltung. Denn nur so könne sichergestellt werden, dass gut erhaltene Kleidung wiederverwendet und andere Textilien recycelt werden können.