Die Kritik aus der Politik an Iserlohns Bürgermeister Michael Joithe im Zusammenhang mit der Gründungsversammlung des Landesverbandes NRW der „Generation für Deutschland“ und dessen als unzureichend bezeichneten Transparenz zieht weitere Kreise. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn beantragt jetzt Akteneinsicht nach § 55 Abs. 4 S. 1-2 Gemeindeordnung NRW.

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Fragen zur Informationspflicht

In der Begründung der Christdemokraten heißt es: „In der Sitzung des Rates vom 28.01.2026 wurde unter TOP 6 der vorstehend benannte Vorgang thematisiert. Die hierbei getroffenen Aussagen und Ausführungen werfen insbesondere hinsichtlich der Informationspflicht des Bürgermeisters gegenüber dem Rat weitere Fragen auf. Daher ist der Antrag auf Akteneinsicht notwendig, um der gesetzlichen Aufgabe zur Kontrolle des Bürgermeisters und der Verwaltung nachkommen zu können.“

§ 55 Abs. 4 S. 1-2 Gemeindeordnung NRW

In § 55 Abs. 4 S. 1-2 Gemeindeordnung NRW heißt es: "(4) In Einzelfällen muss auf Beschluss des Rates mit der Mehrheit der Ratsmitglieder oder auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion auch einem einzelnen, von den Antragstellern jeweils zu benennenden Ratsmitglied Akteneinsicht gewährt werden. Einem einzelnen, von den Antragstellern zu benennenden Mitglied einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses steht ein Akteneinsichtsrecht nur aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung beziehungsweise des Ausschusses zu. Dritte sind von der Teilnahme an der Akteneinsicht ausgeschlossen. Akteneinsicht darf einem Ratsmitglied oder einem Mitglied der Bezirksvertretung nicht gewährt werden, das wegen Interessenwiderstreits von der Beratung und Entscheidung der Angelegenheit ausgeschlossen ist.

(5) Jedem Ratsmitglied oder jedem Mitglied einer Bezirksvertretung ist vom Bürgermeister auf Verlangen Akteneinsicht zu gewähren, soweit die Akten der Vorbereitung oder der Kontrolle von Beschlüssen des Rates, des Ausschusses oder der Bezirksvertretung dienen, der es angehört. Dritte sind von der Teilnahme an der Akteneinsicht ausgeschlossen. Die Akteneinsicht darf nur verweigert werden, soweit ihr schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen. Die ablehnende Entscheidung ist in Textform zu begründen. Akteneinsicht darf einem Ratsmitglied oder einem Mitglied der Bezirksvertretung nicht gewährt werden, das wegen Interessenwiderstreits von der Beratung und Entscheidung der Angelegenheit ausgeschlossen ist.“

Benjamin Korte benannt

Die CDU-Ratsfraktion hat ihr Ratsmitglied Benjamin Korte für die Akteneinsicht benannt. Korte ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender in Iserlohn, Mitglied der Kreistagsfraktion sowie deren Fraktions-Geschäftsführer.

Über die in der Ratssitzung am 28. Januar geäußerte Kritik an Bürgermeister Michael Joithe wegen seines Umgangs mit der Information des Rates sowie der Öffentlichkeit im Vorfeld der Gründungsversammlung der AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" berichtete LokalDirekt am 29. Januar:

Massive Kritik an Iserlohns Bürgermeister: "Vertrauensverhältnis zur Politik ist stark zerrüttet"