Kommunen können sich bis zum 1. Februar 2027 um Zuschüsse bewerben. In Plettenberg steht für das bereits ausgewählte Stadtstadion Elsewiese noch die abschließende Antragstellung an.

Überregionale Nachrichten

Für die Sanierung kommunaler Sportstätten stellt der Bund in einer neuen Förderrunde bundesweit 333 Millionen Euro bereit. Städte, Gemeinden und Landkreise können ihre Projektskizzen bis zum 1. Februar 2027 digital über die Förderzentrale Deutschland einreichen. Das Geld für den Projektaufruf 2026/2027 stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Auf die Fördermöglichkeiten machen die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk sowie der CDU-Bundestagsabgeordnete Paul Ziemiak und der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Eggers in getrennten Mitteilungen aufmerksam. Sie rufen die Kommunen der Region dazu auf, sich mit geeigneten Vorhaben zu bewerben.

Elsewiese: Auf Förderzusage folgen weitere Verfahrensschritte

In Plettenberg zeigt die geplante Sanierung des Stadtstadions Elsewiese, dass zwischen der Auswahl eines Projekts und seiner Umsetzung weitere Verfahrensschritte liegen. Der Rat hatte am 27. Januar 2026 die Antragstellung beschlossen. Am 22. April folgte eine vorläufige Förderzusage aus der vorherigen Runde des Bundesprogramms. Die abschließende Antragstellung und die Absicherung des städtischen Eigenanteils stehen jedoch noch an.

Nach der Vorlage für die Ratssitzung am 10. November betragen die Gesamtkosten 712.615,52 Euro. Davon soll der Bund 534.461,64 Euro übernehmen, entsprechend einer Förderquote von 75 Prozent. Der städtische Eigenanteil liegt bei 178.153,88 Euro.

Die Verwaltung empfiehlt, diesen Eigenanteil vollständig aus städtischen Mitteln zu finanzieren und mindestens diesen Betrag in der mittelfristigen Finanzplanung für 2027 vorzusehen. Zugleich soll der Rat die fristgerechte abschließende Antragstellung beschließen. Ein konkreter Bauzeitraum ist in der Vorlage nicht genannt.

Förderung für Hallen, Bäder und Sportplätze

Die neue Förderrunde richtet sich ebenfalls an Kommunen mit umfassendem Sanierungsbedarf. Gefördert werden Sporthallen, Hallen- und Freibäder sowie Sportfreianlagen, darunter Fußball- und Tennisplätze einschließlich Kunstrasenplätzen. Bestehende Anlagen sollen grundsätzlich erhalten bleiben; Ersatzneubauten kommen nur in begründeten Ausnahmefällen infrage. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Mittelpunkt.

„Sportstätten sind Orte der Begegnung, der Gesundheit und des Zusammenhalts“, erklärt Lugk. Viele dieser Einrichtungen seien in die Jahre gekommen. Sie begrüßt deshalb die erneute Unterstützung durch den Bund.

Ziemiak fordert die Kommunen auf, rechtzeitig geeignete Projekte auf den Weg zu bringen. „Eine gute Sportinfrastruktur ist keine Nebensache, sondern maßgebend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, betont er. Eggers verweist auf die Bedeutung moderner Hallen und Plätze für Gesundheitsförderung, Ehrenamt und Trainingsbedingungen für Menschen jeden Alters.

Bis zu 75 Prozent Förderung bei Haushaltsnotlage

Der Bundeszuschuss beträgt je Projekt mindestens 250.000 Euro und höchstens acht Millionen Euro. Regulär übernimmt der Bund bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Kommunen in einer nachgewiesenen Haushaltsnotlage sind bis zu 75 Prozent möglich. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Nach den bereitgestellten Förderhinweisen beträgt der kommunale Eigenanteil entsprechend grundsätzlich mindestens 55 Prozent beziehungsweise mindestens 25 Prozent bei einer Haushaltsnotlage. Die konkrete Förderhöhe legt der Haushaltsausschuss des Bundestages fest.

Die Mindestfördersumme bedeutet zugleich, dass kleinere Maßnahmen ausscheiden: Die Förderhinweise nennen förderfähige Gesamtausgaben von mindestens 555.555 Euro bei der regulären Förderquote beziehungsweise 333.333 Euro bei einer Förderung von 75 Prozent.

Ratsbeschluss muss bis zur Bewerbungsfrist vorliegen

Für die Teilnahme reicht eine Projektskizze allein nicht aus. Bis zum 1. Februar 2027 muss auch ein Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates beziehungsweise des Kreistages eingereicht werden, der die Bewerbung billigt. Fehlt dieser Beschluss, gilt die Projektskizze nach den Förderhinweisen als nicht förderfähig.

Eine Haushaltsnotlage muss die zuständige Aufsichtsbehörde schriftlich bestätigen. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Projektskizze eingereicht wird.

Über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Erst danach werden die ausgewählten Kommunen zur eigentlichen Antragstellung aufgefordert. In diesem Schritt müssen sie auch die Bereitstellung ihres Finanzierungsanteils nachweisen.

Das digitale Formular ist seit dem 26. Oktober freigeschaltet. Weitere Informationen und Förderunterlagen stehen auf der Internetseite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bereit.

Elsewiese: Stadt soll Eigenanteil für Stadionsanierung vollständig tragen

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