Aufgrund von Sonderregelungen während der Coronapandemie sowie einer einjährigen Karenzzeit im Zusammenhang mit dem Anfang 2023 eingeführten Bürgergeld hatten die Bürgergeld-Empfänger seit März 2020 ohne weitere Rückfragen die tatsächlichen Kosten erstattet bekommen.
Unterkunftskosten sollen gedeckelt werden
Aus einer Vorlage, die in Kürze im Ausschuss für Arbeitsmarktpolitik des Ennepe-Ruhr-Kreises diskutiert werden soll, geht hervor, dass für rund 2600 Bedarfsgemeinschaften die Kosten für ihre Unterkunft zukünftig – und anders als aktuell – gedeckelt werden sollen. Die hierfür notwendigen Prüfungen würden angesichts der jetzt wieder rechtlich verbindlichen Vorgabe der „Angemessenheit“ durchgeführt, teilt die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit.
Das Jobcenter EN will diese Aufgabe nun Zug um Zug abarbeiten und sich jeden Einzelfall dann ansehen, wenn Leistungen turnusmäßig wiederbewilligt werden müssen. Bevor ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werde, würden unter anderem auch Aspekte wie individuelle Karenzzeiten und die Wirtschaftlichkeit einer Umzugsaufforderung berücksichtigt.
8000 Mietangebote ausgewertet
„Da sich die Zeitpunkte, in denen die Weiterbewilligungsanträge gestellt werden, über das gesamte Jahr 2024 verteilen und teilweise auch erst 2025 wieder relevant sind, wird das Jobcenter EN nur schrittweise vorgehen können“, so die Kreisverwaltung. Die Verantwortlichen würden aber davon ausgehen, am Ende angemessene Bescheide für alle Betroffenen erstellen zu können.
Als Grundlage dient dafür die Auswertung von mehr als 8000 Mietwohnungsangeboten durch das Institut Empirica, anhand derer dann angemessene Nettokaltmieten für Haushalte von 1 bis 5 Personen festgesetzt wurden.
330 Euro Kaltmiete angemessen für Breckerfeld
Aus der Tabelle geht beispielsweise hervor: In Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm gelten 330 Euro als angemessene Nettokaltmiete für einen 1-Personen-Haushalt, in Herdecke und Wetter sind es 450 Euro für einen 2-Personen-Haushalt, 530 Euro müssen in Hattingen und Sprockhövel für 3 Personen reichen und in Witten zahlt das Jobcenter 4-Personen-Haushalten maximal 630 Euro. Haushalten mit 5 Personen stehen je nach Wohnort zwischen 700 (Südkreis) und 810 Euro (Herdecke/Wetter) zur Verfügung.
„Ausreichend angemessene Wohnungen vorhanden“
Laut Empirica standen im Auswertungszeitraum 2022/2023 ausreichend „angemessene Wohnungen“ für Ein- bis Fünf-Personen-Bedarfsgemeinschaften zur Verfügung. „Auf wie viele davon am Ende durch Umzüge zurückgegriffen werden muss, dazu kann das Jobcenter EN zum Startschuss der notwendigen und rechtlich vorgegebenen Prüfungen noch keine Angaben machen“, so die Kreisverwaltung.
Erstattung von Nebenkosten
Neben den Nettokaltmieten haben Empfänger von Bürgergeld auch Anspruch auf den Ausgleich der so genannten „kalten Nebenkosten“ wie Grundsteuer, Abwasser, Straßenreinigung und Abfallgebühren sowie der Heizkosten. Für diese nennt die Vorlage einen kreisweit einheitlichen Betrag von 2,07 Euro pro Quadratmeter. Die Prüfung, ob die Heizkosten angemessen sind, erfolgt nach dem jeweils aktuellen Bundesheizspiegel.
Bedarfsgemeinschaften in den Städten
In Breckerfeld gibt es laut Angaben der Kreisverwaltung aktuell 38 betroffene Bedarfsgemeinschaften, in Ennepetal 243, in Gevelsberg 247, in Hattingen 465, in Herdecke 156, in Schwelm 301, in Sprockhövel 83, in Wetter/Ruhr 157 und in Witten sind es 941.