Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter will prüfen, ob die Wohnkosten angemessen sind
Als Grundlage für die Bewilligung einer Wohnkostenübernahme wurden für die neun Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises sogenannte "angemessene Nettokaltmieten" für 1- bis 5-Personen-Haushalte festgesetzt. In Breckerfeld beispielsweise gilt eine Nettokaltmiete von 330 Euro für eine Person als angemessen, in Witten zahlt das Jobcenter einem 4-Personen-Haushalt maximal 630 Euro. - Symbolfoto: Pixabay