Aussicht auf die finanzielle Unterstützung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis haben Projekte aus allen Bereichen der Kultur – also beispielsweise der bildenden Kunst, aus Literatur, Medien und Musik, Tanz und Theater.
Förderrichtlinie setzt auf interkommunale Kooperation
Während hier der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind, sind die Vorgaben an anderer Stelle eindeutig: Die Veranstaltungen müssen im EN-Kreis stattfinden, für ihn als bedeutsam eingestuft werden und öffentlich zugänglich sein. Um die kulturelle Zusammenarbeit voranzutreiben, setzt die Förderrichtlinie zudem auf Kooperationen und verlangt, dass mindestens drei Akteure aus zwei unterschiedlichen Städten beteiligt sein müssen. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember.
Die Zuwendungen betragen maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten wie beispielsweise Miet- oder Honorarkosten. Grundsätzlich nicht förderfähig sind Bauprojekte und Anschaffungskosten.
Auch kleinere Projekte förderfähig
Auch Projekte, die für 2024 geplant sind und weniger als 5.000 Euro an Fördergeldern benötigen, haben Aussicht, vom Kreis unterstützt zu werden. Die Antragsfrist hierfür beginnt am 1. Januar 2024.
Richtlinien, Antragsformular, weitere Dokumente sowie Antworten auf häufig im Antragsprozess gestellte Fragen finden Interessierte unter dem Stichwort „Kulturförderung“ auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Wiebke Neuser, Tel. 02336 / 4448-159, E-Mail: [email protected].










