Vier der fünf Ratsfraktionen hatten zuvor beim Bürgermeister Michael Brosch Akteneinsicht beantragt, um Klarheit im Fall des am Herpiner Weg illegal entsorgten Bauschutts zu erlangen. Am Mittwoch, 4. Oktober, fanden sich die Fraktionsvertreter im Rathaus ein.
Einsicht gefordert hatten die Fraktionen in folgende Unterlagen:
- Strafanzeige der Stadt Halver inkl. Ausgangszeichnung und Eingangsbestätigung der
Staatsanwaltschaft, - die Gutachten der Abfalluntersuchung (Gutachten I und Gutachten II),
- E-Mailverkehr mit dem Märkischen Kreis,
- Text Ausschreibung Entsorgung 900t belasteter Straßenaufbruch und alle Angebote hierzu,
- Auftrag der Stadt Halver und ggf. Übersicht über getätigte Zahlungsströme,
- Geschäftsverteilungsplan FB3.
Auch die Frage, ob ein Dringlichkeitsbeschluss in dieser Angelegenheit rechtens und erforderlich war, sollte im Rahmen des Termins von der Verwaltung beantwortet werden.
Nach der Akteneinsicht sind auf der Seite der Fraktionen nun noch mehr offene Fragen entstanden. Auf inhaltliche Details dürfen die Fraktionsvertreter wegen einer Verschwiegenheitspflicht nicht eingehen – die Sache aber aus ihrer Sicht einordnen. Nachfolgend die Statements der Fraktionen im Wortlaut.
CDU
Die Antwort von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Martina Hesse lautete: „Auch nach der Akteneinsicht ist der tatsächliche Sachverhalt für uns noch immer nicht aufgeklärt. Bestehende Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit des Dringlichkeitsbeschlusses konnten von der Verwaltung nicht ausgeräumt werden, so dass wir nach wie vor erhebliche Zweifel am Vorgehen der Verwaltung haben.“
Bündnis 90/Die Grünen
Jana Schrage, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, antwortete: „Nach der Akteneinsicht (…) im Rathaus, haben wir als Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen noch mehr Fragen an die Verwaltung über den gesamten Vorgang als zuvor. Wir werden unsere Erkenntnisse aus der Akteneinsicht in den nächsten Tagen in der Fraktion diskutieren und unsere Fragen an die Verwaltung für die Sondersitzung des Rats vorbereiten.
Wir hoffen sehr, dass die Verwaltung auch für die öffentliche Sitzung des Rates umfangreiche Unterlagen zur Verfügung stellt, die dem Sachverhalt gerecht werden, der Transparenz dienen und für Aufklärung sorgen.„
UWG
Dr. Sabine Wallmann, Fraktionsvorsitzende der UWG, antwortete: „Die Verwaltung hat uns auf unseren Antrag nach Akteneinsicht gestern im Rathaus eine umfangreiche Menge an Akten zur Verfügung gestellt, die wir vor Ort einsehen durften. Leider sind jedoch die zwei entscheidenden Fragenkomplexe dadurch nicht beantwortet worden.
- War der Sachverhalt dringlich, d.h. war der Dringlichkeitsbeschluss rechtens?
- Wann, wie und durch wen sind ca. 1200t Straßenaufbruchmaterial auf dem Grundstück der Stadt am Herpiner Weg abgekippt und gelagert worden? Warum wurde das nicht bemerkt? Es handelt sich immerhin um ca. 50 LKW Ladungen.
Wer hat den Auftrag für eine weitere Analyse des Materials gegeben, nachdem das Material bereits vom Lagerort ca. 500m weiter auf das Lidl Gelände gebracht wurde? Welche Fehler wurden bei der 1. Analyse im Mai 23 gemacht, da ja bei der 2. Analyse völlig andere Werte gemessen wurden. Wenn man im Mai von der hohen Belastung gewusst hätte, hätte sich die Stadt die Zeit und Kosten der Verlagerung sparen können? Wir hoffen, dass diese Fragen in der Ratssondersitzung geklärt werden können.„
FDP
Sascha Gerhardt, Fraktionsvorsitzender der FDP, antwortete wie folgt: „Der heutige Termin sollte aus Sicht der FDP-Fraktion dazu beitragen zu verstehen, wieso in der Angelegenheit der Beseitigung der illegalen Schuttberge der Weg einer Dringlichkeitsentscheidung gewählt wurde. Die bisher vorgebrachten Argumente konnten aus der Sicht der FDP-Fraktion keine ausreichenden Begründungen liefern, so dass wir u.a. gefordert haben, Einsicht in alle verfügbaren Unterlagen zu erhalten. Im Rahmen des heutigen Termins wurde durch die Verwaltung umfangreich Akteneinsicht gewährt. Die gewonnenen Erkenntnisse werde ich in den nächsten Tagen mit meiner Fraktion eingehend erörtern. Erst dann wird die FDP-Fraktion abschließend bewerten können, ob eine Grundlage für eine Dringlichkeitsentscheidung gem. Paragraph 60 (1) GO NRW vorlag.
Vorab meine persönliche Einschätzung: Auch nach Einsichtnahme in die Akten komme ich nicht automatisch zur Einschätzung, dass die Voraussetzungen der in Paragraph 60 (1) GO NRW geforderten Tatbestände tatsächlich vorlagen. Insbesondere bestehen nach wie vor Unklarheiten/Zweifel, ob erhebliche Nachteile oder Gefahren zu befürchten waren, wenn eine ordentliche Befassung des Rates mit seinen Gremien erfolgt wäre.„
Eine seitens LokalDirekt am Mittwoch, 4. Oktober, gestellte Presseanfrage an Martin Kastner (SPD-Fraktionsvorsitzender), warum die SPD-Fraktion keine Akteneinsicht nehmen wollte, blieb bis Donnerstag, 5. Oktober, 18 Uhr, unbeantwortet.
Klarheit in die Causa Schutt soll nun die Sonderratssitzung am Montag, 23. Oktober, bringen.