Zum 31. Dezember 2024 läuft die Übergangsfrist für ältere Kamin-, Heiz- und Kachelöfen aus. Betroffen sind Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden: Halten diese die geltenden Emmissionsgrenzwerte nicht ein oder fehlt ein Nachweis darüber, müssen die Öfen bis Ende des Jahres ausgestauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.
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