Wie die Pressestelle der Kreisverwaltung mitteilt, sollen aufgrund der Verdachtsfälle nun mehrere Untersuchungsgebiete, zunächst in den Städten Hattingen und Sprockhövel sowie teilweise auch noch in den Wittener Randbereichen, eingerichtet werden: „Alle in diesen Gebieten vorhandenen Bienenvölker werden Besuch von einem vom Veterinäramt beauftragten Sachverständigen erhalten.“ Die Ergebnisse der genommenen Proben sollen weitere Erkenntnisse zur Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut im Kreisgebiet liefern.
Bienenhalter haben Meldepflicht
Mit Blick auf die aktuelle Lage erinnert das Veterinäramt alle Bienenhalter an ihre gesetzliche Pflicht, Anzahl und Standorte ihrer Völker zu melden. „Wer dies bisher versäumt hat, sollte dies sehr zeitnah nachholen. Nur so ist gewährleistet, alle in die anstehenden Untersuchungen einbeziehen zu können“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus.
Für die Meldung ist die Angabe des Standortes/der Adresse sowie einer Telefonnummer ausreichend. Geschickt werden kann sie an die E-Mail Adresse [email protected]. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Dr. Ursula Mischke-Koning, Tel. 02336/932404.
Stichwort Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung bei Honigbienen. Der Erreger wird über erwachsene Bienen, die nicht erkranken können, auf die im Stock vorhandene Brut übertragen. In den Larven vermehrt sich der Erreger und tötet den Nachwuchs. Die Krankheit ist nicht heilbar, befallene Völker werden in der Regel komplett getötet. Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.
Für Menschen sei die Faulbrut ungefährlich, erklärt die Kreisverwaltung, gleiches gelte für mit Sporen belasteter Honig, der unbedenklich verzehrt werden könne: „Für Imker gilt allerdings: Von Bienen ist infizierter Honig fernzuhalten, da sie sich daran anstecken können.“ Gerade im Honig seien die Sporen nämlich besonders gut haltbar: „Er ist damit eine Quelle für Neuinfektionen.“