Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist die Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden.
Unter den knapp 2000 Zustimmungsanträgen, die 2022 beim LWL-Inklusionsamt eingingen, waren rund 900 Fälle, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig waren. 554 Kündigungen konnten die Experten des Inklusionsamtes verhindern.
Sicherung von Arbeitsverhältnissen als Kernaufgabe
„Bei den streitigen Fällen gelang es dem LWL in über 50 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz zu erhalten“, so LWL-Sozialdezernent Johannes Chudziak. „Das war möglich, weil unsere Fachkräfte die Unternehmen beraten haben, unsere Fachdienste dabei geholfen haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmer mit Behinderung hier weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber eine Förderung erhalten haben.“ Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Inklusionsamtes, „damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden“, so Chudziak weiter.
Schulungen zum Schwerbehindertenrecht
Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen hat das LWL-Inklusionsamt im vergangenen Jahr knapp 2500 Schwerbehindertenvertreter, Personalräte und -verantwortliche in 150 Seminaren und Informationsveranstaltungen in Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht geschult. Dabei ging es auch darum, wie Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung erhalten werden können, wenn es Probleme gibt.










