Zweimal gerät ein 40 Jahre alter Mann aus Hamm mit seinem Pkw samt Anhänger in allgemeine Verkehrskontrollen. Jedes Mal legt er seinen, 2009 in Polen gemachten, Lkw-Führerschein vor. Beim ersten Anhalten gibt es keine Probleme. Während der zweiten Kontrolle wird der Mann durch die Polizei darauf hingewiesen, dass er den Führerschein umschreiben lassen muss.
Daraufhin begibt er sich zum Straßenverkehrsamt Hamm. Dort wird ihm erklärt, dass es sich um einen EU-Führerschein handelt, der nicht umgeschrieben werden müsste. Also fährt er weiter mit dem Dokument.
Führerschein ist gefälscht
Am 4. Juli vergangenen Jahres ziehen ihn abermals Polizisten für eine allgemeine Verkehrskontrolle heraus. Und zwar an der Straße Olpendahl in Lüdenscheid. Bei einer Abfrage kommt heraus, dass sein Lkw-Führerschein gar nicht registriert, also eine Fälschung ist. Der Angehaltene muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung im Amtsgericht Lüdenscheid verantworten. Der 40-Jährige erklärt: „Ein Freund hat mich dazu verleitet, den Lkw-Führerschein in Polen zu machen. Er hat gesagt, er hat das auch gemacht.“ Im Vertrauen auf das Wort des Freundes und mit einer erheblichen Kostenersparnis – 3500 Euro in Polen, mehr als 5000 Euro in Deutschland – habe er sich darauf eingelassen.
Er habe seinen normalen Führerschein und seinen Personalausweis in Kopie bei einer Fahrschule in Polen eingereicht. „Dann habe ich Unterlagen bekommen, was ich zu lernen habe.“ Nach fünf Wochen sei er zurück nach Polen. „Ich war zwei Wochen durchweg da. Ich habe jeden Tag Unterricht auf Deutsch gehabt“, sagt der Angeklagte aus. Zudem habe es Lehrstunden in Technik und praktische Fahreinheiten gegeben. „Für mich war alles ganz okay“, gibt der 40-Jährige an, keinen Verdacht gehabt zu haben, etwas könnte nicht stimmen, gar illegal sein. Zumal er sogar eine Zeit lang in Polen gemeldet gewesen sei. Für das Erlangen eines Führerscheins hätten es aber mindestens sechs Monate sein müssen, klärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Mann auf.
„Mandant handelte ohne Vorsatz“
Dass etwas nicht richtig gelaufen war, habe er erst nach Erhalt der Strafanzeige und darauf folgende Nachforschungen seinerseits gemerkt. So habe er erfolglos versucht, sein Geld zurückzubekommen. Die Stelle in Polen habe erklärt, gar keine Unterlagen mehr vom Angeklagten zu haben. Und auch der Freund, der ihm zu dem Ganzen geraten habe, sei seither nicht mehr auffindbar. Der Verteidiger wirft in den Ring, dass sein Mandant durch die Auskunft des Straßenverkehrsamts ohne Vorsatz gehandelt habe. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hält dagegen, dass dem Angeklagten selbst hätte auffallen müssen, dass das Ganze nicht mit rechten Dingen zuginge. Am Ende stellt das Gericht das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Hammer gegen Verzicht auf den Lkw-Führerschein ein.