Im Gegensatz zu Namensänderungen nach bürgerlichem Recht, die das jeweilige Standesamt beispielsweise nach Eheschließungen durchführt, ist der Kreis für so genannte öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig. Für diese muss ein wichtiger Grund vorliegen. Anerkannt werden zum Beispiel eine schwierige Schreibweise oder Aussprache, sehr lange und umständliche Namen sowie Namen, die anstößig oder lächerlich klingen.
Ebenfalls möglich ist ein Ändern des Familiennamens, wenn dies im Interesse eines Kindes liegt. Dies gilt mitunter für Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen. Voraussetzung hier ist allerdings ein Zusammenspiel aller Elternteile.
Namensänderung kostet bis zu 500 Euro
Im Ennepe-Ruhr-Kreis durften im vergangenen Jahr 25 Menschen ihren Familiennamen ändern, sechsmal erhielten sie „grünes Licht“ für einen anderen Vornamen. Die meisten Namensänderungen erfolgten in Witten: Hier tragen nun elf Personen einen neuen Nach- und zwei Menschen einen anderen Vornamen. Sowohl in Breckerfeld als auch in Ennepetal wurden diesbezüglich überhaupt keine Anträge gestellt.
Die Gebühren für einen veränderten Familiennamen betragen bei einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand für Erwachsene rund 500 Euro, für minderjährige Kinder 250 Euro. Die Änderung des Vornamens kostet in der Regel 125 Euro.









