Zufahrt zum Friedhof Zurstraße: „Mittellinie fälschlicherweise durchgezogen“

War es zuvor möglich, den Parkplatz am Ev. Friedhof Zurstraße aus beiden Richtungen kommend an- und abzufahren, sorgt eine - fälschlicherweise - durchgezogene Fahrbahnmarkierung jetzt dafür, dass Friedhofsbesucher zunächst irgendwo wenden müssen, um nicht gegen die StVo zu verstoßen. - Foto: Satur