Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes wächst der Druck auf Bund und Land. Zwar sehen beide Ebenen den Handlungsbedarf, doch konkrete Lösungen lassen weiter auf sich warten. Auch wenn der Versand von Gebührenbescheiden vorerst verschoben wurde, warnt der Ennepe-Ruhr-Kreis erneut vor möglichen finanziellen Folgen für Bürgerinnen und Bürger und drängt auf eine schnelle Lösung.

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„Es ist gut, dass sowohl Bund als auch Land den Ernst der Lage klar benennen. Für uns im Ennepe-Ruhr-Kreis bleibt aber entscheidend: Wir brauchen kurzfristig Lösungen — sonst müssen wir absehbar wider Willen Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger verschicken, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen mussten“, bewertet Landrat Jan-Christoph Schaberick die Rückmeldungen auf seine Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz sowie die nordrhein-westfälische Landesregierung.

Bund und Land haben Problem erkannt

Aus Berlin sei immerhin das Signal gekommen, dass im Zuge einer Reform der Notfallversorgung auch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für den Rettungsdienst grundlegend und bundeseinheitlich überarbeitet werden sollen. 

Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht Handlungsbedarf. „Die Finanzierung des Rettungsdienstes darf nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen, Gebühren sollten möglichst vermieden werden“, heißt es aus Düsseldorf. Hierfür werde gemeinsam mit Kommunen und Krankenkassen an einer Übergangslösung gearbeitet.

Für Landrat Schaberick reicht das jedoch nicht aus. „Das Problem haben Berlin und Düsseldorf erkannt und es wird an Lösungen gearbeitet. Für uns im Ennepe-Ruhr-Kreis wird die Zeit für Ergebnisse allerdings immer knapper.“

Jan-Christoph Schaberick, Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises
Foto: Bernd Henkel | Ennepe-Ruhr-Kreis

Krankenkassen zahlen nur noch Festbeträge

Hintergrund der Entwicklung ist eine geänderte Finanzierungspraxis der Krankenkassen. Diese erstatten seit September 2025 nur noch pauschale Festbeträge, die die tatsächlichen Kosten des Rettungsdienstes jedoch nicht decken.

„Ein Rechtsgutachten hat deutlich gemacht, dass der Kreis verpflichtet ist, die damit verbundene Differenz über Gebührenbescheide gegenüber den Patienten geltend zu machen“, erklärt die Kreisverwaltung. Konkret könnten dabei rund 450 Euro für einen Einsatz mit Krankenhaustransport, etwa 300 Euro für einen Notarzteinsatz und gut 130 Euro für einen Krankentransport anfallen.

Hoffnung auf Einigung — Frist verlängert

Noch hofft und setzt der Landrat auf eine politische Lösung. „Immerhin schreibt die Landesregierung, dass Gebühren für Bürger möglichst vermieden werden müssen und schließt sich damit unserer und der Einschätzung vieler anderer Kommunen an“, sagte Schaberick.

Ursprünglich hatte der Kreis geplant, bereits Anfang April mit dem Versand von Gebührenbescheiden zu beginnen. Dieser Schritt wird nun vorerst verschoben. „Da dies vor Ostern anders als geplant und angekündigt nicht geklappt hat und wir nach wie vor auf ein tragfähiges Ergebnis hoffen, werden wir den Versandstart zunächst verschieben“, kündigte der Landrat an.

Ein weiteres Treffen auf Landesebene ist für Mitte April angesetzt. Bis dahin bleibe die Hoffnung, dass in den Gesprächen zwischen Land, Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbänden eine für den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Patienten akzeptable Lösung gelingt.

Unterschiedliche Regelungen in anderen Kreisen

Im Ennepe-Ruhr-Kreis haben die Krankenkassen ihre landesweite Ankündigung, nur noch Festbeträge für Einsätze des Rettungsdienstes zu erstatten, bereits umgesetzt. Diese gelten seit September 2025. Weil das Abrechnen von Einsätzen mehrere Monate dauert, hat die Kreisverwaltung bisher noch keine Gebührenbescheide auf den Weg gebracht.

Die Forderung von Landrat Jan-Christoph Schaberick an die Adresse der Krankenkassen, die Festbeträge auszusetzen und erst später geltend zu machen, wurde von diesen vor wenigen Tagen abgelehnt.

Dass es auch anders gehen kann, zeigt ein Blick in andere Regionen. Im Kreis Steinfurt etwa sollten die Festbeträge ebenfalls bereits seit Herbst 2025 gelten. Dort haben die Krankenkassen die Anwendung jedoch auf den 15. April verschoben. Für Einsätze bis zu diesem Zeitpunkt müssen Bürger mit keinem Gebührenbescheid rechnen.