In ihrer Pressemitteilung schreibt die Stadtverwaltung: „Wohngeld ist eine Bundesleistung. Die technische Infrastruktur, um das neue Wohngeld berechnen zu können, steht erst ab April 2023 zur Verfügung. Außerdem steht in den Wohngeldstellen, das gilt natürlich auch für Plettenberg, das benötigte Personal (noch) nicht zur Verfügung.“ Im Januar seien bei der Plettenberger Wohngeldstelle bereits dreimal so viele Anträge wie im Vormonat gestellt worden.
Für die Wohngeldempfänger in Plettenberg bedeute das:
- Diejenigen, die bereits vor der WohngeldPlus-Reform Wohngeld erhalten haben, bekommen die alten Sätze weiter. Im April wird dann automatisch der neue Anspruch nach den neuen Sätzen berechnet. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig, die Leistungen werden ab 01.01.2023 nachgezahlt.
- Diejenigen, die glauben, ab 01.01.2023 Anspruch auf Wohngeld zu haben und bereits einen Antrag gestellt haben oder noch stellen werden, müssen sich leider bis mindestens April 2023 gedulden. Die Anträge werden vorbereitet, die Zahlungen laufen aber erst im April an. Sie bekommen einen automatisierten Bescheid, die Leistungen werden ab 01.01.2023 nachgezahlt.
- Über den Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie selbst prüfen, ob Sie einen Wohngeldanspruch haben.
- Am einfachsten für viele ist die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Diesen können Sie direkt nach der Probeberechnung auf dem Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de stellen und automatisch absenden. Damit die Sachbearbeiterinnen in der Wohngeldstelle Zeit für die Beantragung der zahlreichen Anträge haben, bitten wir, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
- Wenn Sie aufgrund von erhöhten Heizkostennachzahlungen finanzielle Probleme haben, können Sie dazu entweder beim Jobcenter oder im Fachgebiet Soziales für diesen Monat einmalig Leistungen beantragen.
- Der Wohngeldantrag kann immer noch schriftlich gestellt werden, die Anträge können per Post geschickt oder an der Information des Rathauses abgegeben werden.
Natürlich können Sie sich nach wie vor telefonisch während folgender Zeiten unter den Telefonnummern 02391 923-295, -135 und -203 beraten lassen: montags und freitags 8.30 bis 12 Uhr, dienstags 8.30 bis 13 und 14 bis 16 Uhr, donnerstags 8.30 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.
Die Sachbearbeiterinnen teilen Ihnen individuell mit, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Info: WohngeldPlus
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das neue WohngeldPlus. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten sowohl für eine Mietwohnung (Mietzuschuss) als auch für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss). Durch die WohngeldPlus-Reform wird die Anzahl der Wohngeldhaushalte verdreifacht, weil die Verdienstgrenzen erhöht wurden und eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt wurde. Wer schon vor der Reform Wohngeld bezogen hat, wird in der Regel höhere Leistungen bekommen. Eltern, die Wohngeld beziehen, haben im Übrigen auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.








