Nach der Unwetterkatastrophe im Sommer 2021 hat das Bundeskabinett einen Wiederaufbau-Fonds in Höhe von 30 Milliarden Euro beschlossen.
„Ein Gros der Aufbauhilfe wird in die am stärksten betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz und NRW fließen,“ weiß Meike Steimann, Leiterin des Fachgebietes Privat- und Kommunalwald beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Die Stadtverwaltung Breckerfeld habe nach Bekanntwerden der Fördermöglichkeit durch den Aufbauhilfe-Fonds zügig reagiert und gemeinsam mit der örtlichen Forstbetriebsgemeinschaft und dem zuständigen Regionalforstamt Ruhrgebiet sowie in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde eine Schadenliste sowie einen Wiederaufbauplan erstellt.
Betroffen von der Extremwetterlage und ihren Folgen waren auf Breckerfelder Ortsgebiet unter anderem 27 Wald- oder Forstwege mit einer Gesamtlänge von etwa 10,5 Kilometern, mehrere Fußwege in den Wohngebieten Wengeberg und Heider Kopf sowie die Durchlässe im Steinbachtal und am Hamper Bach.
„Am Schwierigsten und auch sehr zeitaufwändig war es, die Inhaber der privaten Wald- und Forstwege zu ermitteln und zu kontaktieren,“ erzählt Meike Steimann. Denn es gebe auch einen Anspruch auf Fördermittel zur Instandsetzung privater Waldwege, da auch diese größtenteils öffentlich zugänglich seien. „Dem Landesbetrieb Wald und Forst ist natürlich sehr daran gelegen, dass auch die privaten Wege zum Beispiel für Rettungseinsätze befahrbar sind“.
Zusammengefasst ergeben die im Wiederaufbauplan der Stadt Breckerfeld aufgelisteten kommunalen und privaten Sanierungsmaßnahmen eine beantragte Fördermittelsumme von rund zwei Millionen Euro. Davon sollen zirka 1,5 Millionen Euro in den Wiederaufbau der beschädigten Waldwege fließen, etwas mehr als 450.000 Euro in die Erneuerung der Durchlässe und Ufersicherung im Steinbachtal und am Hamper Bach zwischen Zurstraße und Ambrock. Insgesamt rund 50.000 Euro sind für die Reparaturen an öffentlichen Fußwegen in Wohngebieten und die Erstattung von beschädigtem Material der Freiwilligen Feuerwehr veranschlagt.
„Die Besitzer der betroffenen und im Wiederaufbauplan bereits erfassten Privatwege sind durch ein Rundschreiben der Forstbetriebsgemeinschaft informiert und müssen keine weiteren Anträge stellen,“ sagt Manuel Espey, der als Sachbearbeiter für Hochwasserschäden beim Regionalforstamt Ruhrgebiet des Landesbetriebes auch für das weitere Vorgehen in Breckerfeld zuständig ist. Auch werde der Landesbetrieb die Eigentümer darüber in Kenntnis setzen, welche Maßnahmen für den jeweiligen Bereich vorgesehen sind. Für Rückfragen steht Manuel Espey unter Tel. 0209 / 94773139 oder per E-Mail an [email protected] den privaten Waldwegbesitzern zur Verfügung.
Als nächster Schritt stünde nun zunächst an, ein genaues Leistungsverzeichnis zu erstellen. Beim Landesbetrieb rechne man laut Manuel Espey damit, dieses voraussichtlich im Mai 2023 an die Stadtverwaltung Breckerfeld übermitteln zu können. Danach erfolge die öffentliche Ausschreibung zur Übernahme der einzelnen Gewerke: „Wenn wir die Ausschreibungsfrist von zwei Monaten einrechnen, und alles gut läuft, könnte im vierten Quartal 2023 mit dem Wiederaufbau begonnen werden,“ zeigt sich Bürgermeister André Dahlhaus optimistisch. Auch sei er zuversichtlich, dass für die Wiederherstellung der Infrastruktur im Breckerfelder Wald- und Forstgebiet keine zusätzlichen Kosten auf die Stadtkasse zukommen: „Alle von uns aufgelisteten Maßnahmen sind zu einhundert Prozent förderfähig.“ Es bleibe nun zu hoffen, dass nach der abgeschlossenen Ausschreibung angesichts der Masse an Aufträgen in der Region NRW kein Kapazitäten- oder Materialmangel bei den ausführenden Unternehmen bestehe.










