
Die Baustelle der Wohnungsgesellschaft Halver-Schalksmühle (WHS) auf dem Wippermann-Areal an der Frankfurter Straße gerät erneut in die Kritik. Grund ist die Nutzung des öffentlichen Raums für die Baumaßnahme: Der sensible Wurzelbereich geschützter Bäume wird offenbar als Lagerfläche und Standort für Dixi-Klos genutzt.
Kritik kommt nun vor allem von Bündnis 90/Die Grünen, die das Thema auf Social Media aufgegriffen haben. Bereits Ende September hatte Jan Kirk vom Baumverein Halver auf die Situation aufmerksam gemacht. Eine der letzten Grünflächen in der Peripherie des Stadtkerns sei „hochverdichtet bebaut“ worden, so Kirk. Zurückgeblieben seien „zwei stark verstümmelte Rotbuchen“, die durch massive Schädigungen nun „regelrechte Pflegefälle“ seien und über ihre stark eingeschränkte Restlebensdauer mit immensem Aufwand gepflegt werden müssten.
Keine Reaktion auf frühere Hinweise
Passiert ist seitdem offenbar wenig. Der Gehweg mitsamt den Buchen dient weiterhin als rund 50 Meter lange Lagerfläche. Die Arbeiten laufen unverändert weiter – und das keine 100 Meter entfernt vom Rathaus der Stadt Halver, die als Gesellschafter zu knapp 19 Prozent an der WHS beteiligt ist. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen.
„Wir haben vor Wochen schon das Gespräch mit der WHS-Geschäftsführung gesucht und auf die Baumschutzproblematik aufmerksam gemacht. Dass bei einem Wohnungsbauprojekt, das eigentlich für Lebensqualität stehen soll, so rücksichtslos mit dem bestehenden Baumbestand umgegangen wird, ist schlicht unverständlich“, kritisiert Sina Löschke aus dem Fraktionsvorstand der Grünen auf Instagram.
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Klare Vorgaben durch DIN-Norm
Dabei existieren klare rechtliche Regelungen zum Schutz von Bäumen auf Baustellen. Die DIN-Norm 18 920 schreibt eindeutig vor, dass der Wurzelbereich für Lagerung, Baustelleneinrichtung und Schwerlastverkehr tabu ist, um eine schädliche Bodenverdichtung zu verhindern. Unter dem Druck droht die lebenswichtige Wasser- und Nährstoffversorgung der Feinwurzeln zu kollabieren. Die Norm verpflichtet Bauunternehmen und Wohnungsgesellschaften daher, Schutzmaßnahmen vor Baubeginn einzurichten und während der gesamten Bauphase zu überwachen.
Aus Sicht der Kritiker zeigt sich hier ein grundsätzliches Problem: Die Baustelle sei extrem eng, die Fläche ausgereizt, wodurch jegliche Reserve für eine fachgerechte und baumschonende Abwicklung fehle. Umso ärgerlicher sei es, dass die Verantwortlichen trotz frühzeitiger Hinweise bislang nicht eingelenkt hätten.








