Ratgeber.

Im Märkischen Kreis kommen weniger Kinder zur Welt. In 2024 wurden insgesamt 3106 Geburten registriert, das sind 164 weniger als im Vorjahr. Dadurch erhielten folglich auch weniger Mütter Mutterschaftsgeld. Aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest geht hervor, dass sie im Jahr 2024 die Leistung an 678 AOK-Versicherte im Märkischen Kreis gezahlt hat, etwas weniger als im Jahr 2023 mit 708 Versicherten. Das Mutterschaftsgeld betrug 2024 fast 1.014.000 Euro für diese weiblichen Mitglieder. „Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen kein finanzieller Nachteil entsteht, können sie Mutterschaftsgeld beantragen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

Leistungen während der Schwangerschaft

Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Die AOK NordWest übernimmt für die schwangeren Versicherten außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Des Weiteren beteiligt sich die AOK im Rahmen des 500-Euro-Gesundheitsbudgets unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten zum Beispiel für die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Geburt, den Geburtsvorbereitungskurs des Partners oder der Partnerin und weitere ausgewählte Leistungen wie Tests auf Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken.