Das Planfeststellungsverfahren für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt und den Ersatzneubau der Lennebrücke in Nachrodt geht voran. Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen hat in dieser Woche die Planfeststellungsunterlagen, bestehend aus Synopse und Deckblatt, an die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde übergeben.
„Bei den hunderte Seiten umfassenden Unterlagen handelt es sich unter anderem um die Gegenäußerung zu den Einwendungen und Stellungnahmen, die während der Auslegung der Planunterlagen erhoben wurden“, heißt es in einer Mitteilung des Landesbetriebs. In der Synopse hat Straßen.NRW die Beiträge der Projektbeteiligten Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde und Open Grid Europe zusammengeführt, die jeweils Ende 2023 vorgelegt wurden. Die weiteren Schritte erfolgen nun bei der Planfeststellungsbehörde. Das Ziel ist ein Planfeststellungsbeschluss, der Grundlage für das Baurecht der neuen Lennebrücke ist.
Das Problem: Auch dieser kann später noch gerichtlich angefochten werden. Selbst wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird also vermutlich nicht direkt mit dem Bau begonnen werden können.











