Jeder Bürger, der wahlberechtigt ist, kann bei der Europawahl am Sonntag, 9. Juni, als Wahlhelfer mitwirken. „Nach Möglichkeit werden die Wahlhelfer in der Nähe ihrer Wohnung eingesetzt. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro“, teilt die Stadtverwaltung mit.
Wahlberechtigt und somit als Wahlhelfer eingesetzt werden kann, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder eine Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen) besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedsstaaten hat
- nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Interessenten können sich ab sofort beim Wahlamt der Hansestadt Breckerfeld melden. Ansprechpartnerin ist Nina Schülken, Tel. 02338/80932, E-Mail: [email protected].









